Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 494/2012 vom 20.09.2012

OLG Hamm zur Amtspflicht kommunaler Schulträger

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.01.2012 — I-11 U 54/11 — eine Entscheidung zum Umfang der Amtspflicht des kommunalen Schulträgers, mangelfreie Geräte für den Sportunterricht zur Verfügung zu stellen (Art. 34 Grundgesetz; § 839 BGB; § 46 BeamtenVG; Art. 8 LV NRW; §§ 57, 78, 79 SchulG NRW; § 82 LBG NRW) getroffen.

Aus dem Urteil ergibt sich, dass die aus § 79 Schulgesetz NRW folgende Amtspflicht des kommunalen Schulträgers, mangelfreie Geräte für den Sportunterricht zur Verfügung zu stellen, nicht gegenüber den in der Schule tätigen und im Dienste des Landes stehenden Lehrkräften besteht. In diesem Zusammenhang steht dem Land als Einstellungsdienststelle gegenüber der Kommune als Schulträger kein Schadensersatzanspruch aus Anlass eines Schulunfalls zu.

Az.: IV/2 211-15

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search