Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 297/2014 vom 14.04.2014

OLG Düsseldorf zur Preiswertung bei funktionaler Ausschreibung

Der „niedrigste Preis“ darf bei einer funktionalen Ausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 11.12.2013 entschieden (Verg 22/13). Nach dem OLG dürfen öffentliche Auftraggeber den Preis als einziges Zuschlagskriterium bei einer funktionalen Ausschreibung nur dann festlegen, wenn andere Kriterien nicht geeignet sind oder nicht erforderlich erscheinen. Bei einer funktionalen oder teil-funktionalen Ausschreibung, wie etwa von Planungsleistungen, im Fall des OLG Düsseldorf sind notwendigerweise neben dem Preis auch die qualitativen Elemente zu prüfen, da die Angebote sich gerade hier unterschieden.

Az.: II/1 608-00

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