Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 859/2003 vom 20.11.2003

Offene Ganztagsschule als gemeinsames Projekt von zwei Schulen

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 7. November 2003 nachrichtlich darüber informiert, daß es möglich sei, die offene Ganztagsschule als gemeinsames Projekt zweier benachbarter Schulen einzurichten. Diese Option habe das Ministerium bei Schulen, die sehr eng nebeneinander liegen, bereits in diesem Schuljahr zugelassen. Bei der Überarbeitung des Erlasses zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beabsichtigt das Ministerium diese Option ausdrücklich festzuschreiben. Es müsse allerdings darauf geachtet werden, daß beide Schulen als offene Ganztagsschulen geführt werden, die jeweiligen Beschlüsse der Schulkonferenzen vorliegen und in den beiden Schulprogrammen die Kooperation ausdrücklich thematisiert werde. Es würde auch helfen, wenn in den pädagogischen Konzepten exemplarisch dargestellt werde, welche Angebote gemeinsam organisiert werden könnten.

Az.: IV/2-211-13

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