Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 451/2003 vom 22.05.2003

Offene Ganztagsschule

In einer Anfrage von Landtagsabgeordneten zur Offenen Ganztagsschule ist die Landesregierung gefragt worden, ob ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich auch dann Aussicht auf Erfolg habe, wenn die antragstellende Kommune nicht über Kompensationsmittel verfüge und wenn ja, in welcher Höhe der Landesregierung Haushaltsmittel aus welchen Kapiteln für derartige Anträge zur Verfügung stünden.

Die Landesregierung hat hierauf mitgeteilt (vgl. Landtagsdrucksache 13/3759), daß sie den Schulträgern im Haushaltsjahr 2003 für bestehende Ganztagsangebote im Primarbereich (Dreizehn Plus, Schülertreff, Horte und Schulkinderhäuser, anteilig: Schule von ach bis eins) 81,5 Mio Euro zur Verfügung stellen würde. Sie beabsichtige, die Mittel für Offene Ganztagsschulen im Primarbereich bis zum Jahr 2007 schrittweise um 79,5 Mio Euro auf einen Gesamtbetrag von 161 Mio Euro zu erhöhen. Im Rahmen der Ausbauschritte könnten sich auch Kommunen beteiligen, die nicht über einen kommunalen Hort verfügen.

Zudem ist die Landesregierung danach gefragt worden, wie hoch das Mehr an Betriebs- und Sachkosten pro Jahr veranschlagt werde. In ihrer Antwort auf diese Frage bezieht sich das Landesregierung auf Antwort einer Anfrage vom 29.06.2001 (Landtagsdrucksache 13/1379). Auf die Frage, wie hoch die Betriebs- und Sachkosten pro Schülerin/Schüler in Ganztagsschulen und Halbtagsschulen in NRW sind, hatte die Landesregierung mitgeteilt, daß im Rahmen des Schlüsselzuweisungssystems im nordrhein-westfälischen Finanzausgleiches zur Berechnung des Schüleransatzes ausgewählte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für Schulen ermittelt würden. Die dem aktuellen Finanzausgleich zugrunde liegenden Daten stammten aus dem Jahr 1999. Danach betrugen die durchschnittlichen Kosten im Halbtagsunterricht je Schüler bzw. Schülerin 1.497,79 DM und im Ganztagsbetrieb 2.171,77 DM. Der Mehrbedarf einer Ganztagsschülerin oder eines Ganztagsschülers belief sich demnach im Jahr 1999 auf durchschnittlich 673,98 DM.

Ergänzend hat die Landesregierung in der aktuellen Anfrage mitgeteilt, daß die für eine Offene Ganztagsschule erforderlichen Betriebs- und Sachkosten ganz maßgeblich von dem jeweiligen pädagogischen Konzept, dem bestehenden Raumangebot, der Schulgröße und dem vorgesehenen Verpflegungssystem abhängen würden.

Az.: IV/2-211-13

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