Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 464/2002 vom 05.08.2002

Offene Ganztagsschule

Als eine der wesentlichen Konsequenzen aus der PISA-Studie wird derzeit intensiv der Ausbau von Ganztagsangeboten vor allem im Grundschulbereich diskutiert. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu mit Datum vom 28.05.2002 einen Antrag in den Landtag (LT-Drcks. 13/2660) eingebracht. Danach soll flächendeckend ein Angebot an Ganztagsgrundschulen ausgebaut werden. Das Land beabsichtigt, den Rahmen vorzugeben, in dem die Kommunen unter Einbeziehung der freien Träger entsprechend dem Bedarf und den sozialräumlichen Bedingungen ein qualitativ gutes Angebot entwickeln können. Es sei sinnvoll, es der einzelnen Kommune weitgehend zu überlassen, in welcher Struktur sie ihr Ganztagsangebot organisiere. Je nach örtlichen Gegebenheiten böten sich hierzu folgende Möglichkeiten an:

- offene Ganztagsgrundschule: nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule wird ein Ganztagsangebot vorgehalten

- Ganztagsgrundschule für alle Kinder einer Grundschule neben Halbtagsgrundschulen

- vertraglich vereinbarte Kooperationen einer Grundschule mit einem Hort oder einer Tageseinrichtung

- ein Mix aus verschiedenen Möglichkeiten.

Zur Umsetzung dieses Antrages hat das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen eine interministerielle Arbeitsgruppe "Offene Ganztagsschule" eingerichtet, in der auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Ein erstes Gespräch fand am 1. Juli 2002 statt. Das Land hat nochmals darauf hingewiesen, daß es lediglich einen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmen setzen möchte. Die Organisation der Angebote soll bei den Kommunen liegen.

Das Land beabsichtigt, die vorhandenen Landesmittel für Horte, dem Programm SIT und die schulischen Programme 8 bis 1 sowie 13plus zu bündeln. Die Kommunen sollen eigene Mittel, die Mittel der freien Träger sowie Elternbeiträge einsetzen können. Damit soll die gemeinsame Finanzverantwortung von Land und Kommunen unter Einbeziehung der freien Träger und Eltern gegeben sein.

Ansatzpunkt für beabsichtigte Änderungen sollen Kommunen sein, in denen sich ein kommunaler Hort befindet. Die dort vorhandenen Ressourcen sollen für den Ausbau von Ganztagsangeboten verwendet werden. Das Land beabsichtigt, im Laufe des Sommers Gespräche über die Möglichkeiten des Umbaus mit einzelnen Kommunen zu führen. Das Schulministerium will die Machbarkeit des Konzeptes mit einzelnen Kommunen ausloten und ggfs. Korrekturen vornehmen.

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Verantwortung für das Personal ausschließlich beim Land liegen muß. Die Schaffung von Ganztagsangeboten ist Aufgabe des Landes, weil sich dies aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule herleitet. Um qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung zu ermöglichen, ist ein pädagogisches Gesamtkonzept erforderlich, das sich nicht nur auf den Vormittag, sondern auch auf den Nachmittag erstrecken muß. Hieraus folgt der Grundsatz, daß sämtliche Personalkosten einschließlich des nicht lehrenden Betreuungspersonals vom Land zu tragen sind.

Az.: IV/2-211-13/1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search