Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 193/2003 vom 24.02.2003

Offene Ganztagsschule

Die Geschäftsstelle hatte zuletzt in den Mitteilungen für den Monat Januar (lfd. Nr. 20 u. 21/2003) über die Offene Ganztagsschule informiert. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle zwischenzeitlich den endgültigen Erlaß und die Förderrichtlinie zur Offenen Ganztagsschule zugeleitet. Die endgültige Richtlinie und der Erlaß enthalten im Vergleich zur Entwurfsfassung keine weitreichenden Änderungen.

Nach den Richtlinien liegt die Personalverantwortung weiterhin im wesentlichen bei den Schulträgern. Das Land ist von den nach seiner Auffassung erforderlichen 1.230 Euro pro Schüler und Jahr notwendigen Finanzmitteln bereit, eine pauschalierte Zuweisung von 615 Euro zur Verfügung zu stellen. Zudem stellt das Land pro 25 Schülerinnen und Schüler eine Zehntel Lehrerstelle bereit. Im Durchschnitt steht damit pro Offene Ganztagsschule eine Drittel Lehrerstelle zur Verfügung. Der Schulträger hat allerdings die Möglichkeit, anstelle des Lehrerstellenanteils eine pauschale Zuwendung von 205 Euro pro Schüler/Jahr in Anspruch zu nehmen.

Von den notwendigen Personalkosten ist damit das Land bereit, 820 Euro aufzubringen. Die übrigen Personalkosten (410 Euro) sollen durch Elternbeiträge, Leistungen freier Träger und dem Schulträger erbracht werden, wobei hinsichtlich des Elternanteils eine Sozialstaffelung mit einem maximalen Betrag der Eltern von 100 Euro vorgesehen ist. Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Betrag erhoben werden. Vom Schulträger sollen grundsätzlich zunächst die Mittel eingesetzt werden, die durch die Umgestaltung bestehender Angebote in eine Offene Ganztagsschule frei werden, also aus dem Landesprogramm Schule von 8 bis 1, 13Plus, Silentien, Schülertreff in Tagesstätte und im Rahmen des GTK für Horte und Schulkinderhäuser.

Die Trägerschaft für die sächlichen Kosten ist im Erlaß nicht geregelt. Diese sind in Anwendung der Regelung des Schulfinanzgesetzes vom Schulträger zu tragen. Dies betrifft neben den investiven Kosten auch Aufwand für Hausmeisterstunden, zusätzliche Reinigungen, Energie, erhöhter Reparaturbedarf, erhöhter Verwaltungsaufwand in den Schulverwaltungsämtern vor allem durch die Sozialstaffelung der Elternanteile, Schülerfahrkosten usw. Nach Einschätzung der Geschäftsstelle belaufen sich die zusätzlichen sächlichen Kosten pro Schüler und Jahr auf mindestens 400 Euro.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte mehrfach kritisiert, daß nach dem Ansatz des Landes zunächst nur die Kommunen in den Genuß einer Förderung kommen sollen, die über einen eigenen Hort verfügen und bereit sind, diesen aufzulösen. Für das Land ist insoweit von Bedeutung, daß durch die Auflösung eines Hortes im größeren Umfang Ressourcen des Landes frei werden, die in die Offene Ganztagsschule eingebracht werden können. Aufgrund unserer Kritik ist die Förderrichtlinie geändert worden. Nunmehr ist eine Förderung auch in Gemeinden möglich ist, in denen bislang keine Angebote bestehen. Dementsprechend ist auch die Formulierung im Erlaß entfallen, daß in einem ersten Schritt sich Städte, Kreise und Gemeinden beteiligen können, die über Angebote der Jugendhilfe (Horte, SiT und schulische Formen - Schule von 8 bis 1 und 13Plus) verfügen.

Das Ministerium hat jedoch in einem fernmündlichen Gespräch mitgeteilt, hiermit könne nicht sichergestellt werden, daß Kommunen ohne Einbringung einer Horteinrichtung unverzüglich in den Genuß einer Förderung kommen, selbst wenn sie die übrigen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Es müsse vielmehr abgewartet werden, wieviel Anträge insgesamt gestellt würden und ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch Kommunen ohne eigenen Hort gefördert werden könnten. Nach wie vor hätten diejenigen Kommunen eine größere Chance auf eine Förderung, die über einen eigenen Hort verfügen. Jedoch sei das Vorhandensein und Auflösen einer derartigen Einrichtung keine Bedingung mehr, um eine Zuwendung des Landes zu erhalten. Wenn eine Förderung nicht in diesem Jahr in Betracht komme, dann aber zu einem späteren Zeitpunkt.

Soweit eine Kommune eine Schule zu einer Offenen Ganztagsschule ausbauen möchte, stellt sich die Frage, wie das Verhältnis zu den bestehenden Angeboten zu beurteilen ist. Die Vertreten des Landes haben in den Gesprächen mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß an der Schule, die zu einer Offenen Ganztagsschule ausgebaut wird, keine weiteren Betreuungsprogramme gefördert werden könnten. Damit ist nach Auffassung des Landes auch im Rahmen einer Offenen Ganztagsschule die Förderung einer Gruppe von 8 bis 1 grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar selbst dann, wenn diese separat neben dem Ganztagsschulzweig zustande kommt. Die Gruppe müsse grundsätzlich in den Bereich der Offenen Ganztagsschule integriert werden. Lediglich in Ausnahmefällen käme eine separate Förderung in Frage. Ein solcher Ausnahmefall könne etwa dann gegeben sein, wenn die Anzahl der zu betreuenden Schüler in der Gruppe 8 bis 1 die Anzahl der Ganztagsschüler deutlich übersteige.

Bundesmittel für die Offene Ganztagsschule

Die Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Investitionsprogramm zur Schaffung von 10.000 Ganztagsschulen zu realisieren, stößt weitgehend auf Zustimmung. In Nordrhein-Westfalen sollen in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt 914 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Nach den derzeitigen Planungen steht in diesem Jahr für NRW ein Betrag von rd. 68 Mio. Euro zur Verfügung, in den Jahren 2004 bis 2006 je rd. 228 Mio. Euro; der Rest ist für das Jahr 2007 bestimmt.

Ministerin Ute Schäfer hat mit Presseerklärung vom 10.02.2003 darüber informiert, daß die Mittel für jene Schulen zur Verfügung stünden, die eine Offene Ganztagsschule werden wollen, um die erforderlichen Umbaumaßnahmen beginnen zu können. Geplant sei, daß die Mittel in den nächsten Jahren in einem Stufenplan den Schulträgern gegeben würden. Gefördert werden sollten neben Neubaumaßnahmen insbesondere Renovierungs-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Sie begrüßte, daß der Bund den Ländern die Verteilung der Mittel überlasse. Damit könnten landesspezifische Bedingungen beachtet werden. Ein Kriterienkatalog für die Vergabe der Mittel werde derzeit von Fachleuten erarbeitet. Auszugehen ist allerdings davon, daß diese Mittel investiv verausgabt werden müssen. Nach den bisherigen Verlautbarungen des Ministeriums müssen die Kommunen einen Eigenanteil von ca. 10 % erbringen, wobei die Einzelheiten derzeit noch offen sind.

In den Gesprächen mit dem Land ist eine gerechte Verteilung der Mittel zugesagt worden. Auch Kommunen, die nicht in diesem Jahr, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine Grundschule zu einer Offenen Ganztagsschule ausbauen, würden Bundesmittel erhalten.

Az.: IV/2-211-13

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