Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 152/2004 vom 27.01.2004

Offene Ganztagsgrundschule und Haushaltssicherungskonzept

Die Fördererlasse des Schulministeriums zur sog. "Offenen Ganztagsgrundschule" halten einen Pauschalbetrag von 1.230 € jährlich pro Kind für auskömmlich. In diesem Betrag sind 410 € kommunaler Anteil enthalten.

In der Kleinen Anfrage 1563 (Drucksache 13/4732) wurde problematisiert, ob die Landesregierung die durch die Umsetzung des Projekts "Offene Ganztagsgrundschule" entstehenden Mehrbelastungen der Kommunen, insbesondere derjenigen, die unter einem Haushaltssicherungskonzept stehen, für zumutbar und durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähig hält.

In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 13/4865) wird hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass der vorgesehene Mittelansatz in Höhe von 1.230 € pro Kind pro Platz den für die offene Ganztagsgrundschule erforderlichen qualitativen Rahmen sichert. Die Tatsache, dass eine Kommune ihre Haushaltswirtschaft mit einem Haushaltssicherungskonzept führt, steht der Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen nicht entgegen. Die Einrichtung von offenen Ganztagsgrundschulen muss bei Vorliegen eines Haushaltssicherungskonzeptes aber haushaltsverträglich eingepasst werden.

Die beim Schulträger entstehenden Mehrkosten werden nach Auffassung der Landesregierung dadurch (zumindest teilweise) gedeckt, dass die Zusammenführung von bestehenden Ganztagsangeboten im Primarbereich den Schulträgern Einsparmöglichkeiten eröffnet.

Az.: IV/1 904-09

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