Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 250/2000 vom 05.05.2000

ÖPNV-Ausbauplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Verkehrsausschuß des Landtages hat am 30. März 2000 den ÖPNV-Ausbauplan des Landes (Stufe 1) beraten und dabei das erforderliche Benehmen hergestellt. Der Ausbauplan wurde auf der Grundlage der von den Aufgabenträgern im ÖPNV als vordringlicher Bedarf angemeldeten Vorhaben erstellt.

Nach dem Landesregionalisierungsgesetz wird der ÖPNV-Ausbauplan im Benehmen mit dem Verkehrsausschuß für einen Zeitraum von 5 Jahren aufgestellt. Ebenso wie der ÖPNV-Bedarfsplan umfaßt der ÖPNV-Ausbauplan die verkehrsbedeutsamen ÖPNV-Vorhaben von landesplanerischer Relevanz. Dies sind insbesondere die Neu- und Ausbauvorhaben im Bereich der Schienennetze. Der ÖPNV-Ausbauplan ist Grundlage für die Aufstellung der ÖPNV-Förderprogramme des Landes.

Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit zahlreicher Projekte einerseits und den Klärungsbedarf zahlreicher, über die Öffnungsklausel des ÖPNV-Bedarfsplanes angemeldeter Projekte andererseits mußte ein zweistufiges Aufstellungsverfahren gewählt werden. Für die erste Stufe werden grundsätzlich nur geprüfte Projekte aus dem Bedarfsplanbereich "vordringlicher Bedarf" vorgeschlagen. Nach Abschluß der Bewertung aller angemeldeten Vorhaben soll im Herbst 2000 über die zweite Stufe mit den notwendigen Ergänzungsprojekten für die Laufzeit des Ausbauplans bis 2004 entschieden werden.

Wir werden über den weiteren Fortgang der Angelegenheit berichten.

Az.: III/1 441-51

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