Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 190/2001 vom 20.03.2001

Öffentliches Auftragswesen - Statistikerhebung

Das Innenministerium des Landes NRW hat uns mit Schreiben vom 21.02.2001 - Az.: V B 4 - 33.17 - den Erlaß über die Statistikpflichten öffentlicher Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Den Text geben wir nachfolgend wieder, da er für die Städte und Gemeinden relevant ist - s. letzter Absatz.

"Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mich mit Schreiben vom 09.02.2001 gebeten, in meinem Geschäftsbereich die jährliche Statistikerhebung für das Jahr 2000 durchzuführen.

Als Anlage übersende ich Ihnen die Statistikvordrucke für die Meldung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EG-Schwellenwerte, die von Vergabestellen auf Ebene der Länder und Kommunen vergeben wurden.

Es sind daher ausschließlich die in der Anlage beigefügten Vordrucke für die statistischen Meldungen zu benutzen.

Das zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes erforderliche "Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)" finden Sie im Internet unter simap.eu.int oder in der Ausgabe des Bundesanzeigers Nr. 183 a vom 15.07.1999 (vgl. auch meine Erlasse vom 17.12.1998 sowie 08.09.2000).

Hinsichtlich der Behandlung losweise vergebener Aufträge in der EU-Statistik möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wird ein den relevanten EU-Schwellenwert überschreitender Auftrag losweise vergeben, so muss der Wert aller vergebenen Lose - unabhängig davon, ob die Einzellose den Schwellenwert erreichen oder nicht - in die Statistik eingehen.

Ich bitte, die statistischen Meldungen gemäß der Vordrucke 1 - 6 dem Innenministerium auf dem Dienstweg bis zum 31.05.2001 in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Ab diesem Berichtszeitraum sind mir nur noch zahlenmäßig zusammengefasste Statistiken vorzulegen. Zusammenzufassen sind alle Vergaben mit identischen CPV-Nummern bei gleicher Nationalität des Auftragnehmers. Anschließend ist bei den in dieser Form zusammengefassten Vergaben je Vordruck eine Gesamtsumme zu bilden.

Fehlanzeige ist erforderlich.

In 2002 wird die entsprechende statistische Erhebung für das Berichtsjahr 2001 durchzuführen sein. Hierzu ergeht ein gesonderter Erlass.

Zusatz für die Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen werden gebeten, sämtliche ihnen nachgeordnete Behörden und Einrichtungen entsprechend zu informieren.

Die Bezirksregierungen werden darüber hinaus gebeten, die Gemeinden und Gemeindeverbände über die ihnen gleichermaßen obliegende Statistikpflicht hinzuweisen, die Erhebungen bei diesen durchzuführen und auf eine vollständige und fristgerechte Erledigung hinzuwirken. Danach sind die statistischen Daten auf einen "Vordrucksatz" für den staatlichen nachgeordneten Bereich und auf einen weiteren für den kommunalen Bereich zusammenzufassen und dem Innenministerium auf dem Dienstweg hierüber zu berichten.

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr hat in seinem o. g. Schreiben noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierungen für den gesamten staatlichen Bereich die statistischen Erhebungen zusammenfassen. Ausgenommen ist die Erhebung für die staatliche Bauverwaltung; sie wird durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport für seinen Geschäftsbereich durchgeführt."

Az.: II/1 608-00

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