Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 34/1997 vom 20.01.1997

Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat im Rahmen seiner Publikationsreihen den Bericht "Die öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen am 31.12.1995" veröffentlicht. Der Bericht vermittelt einen detaillierten Überblick über die Schulden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der kommunalen Krankenhäuser und sonstiger juristischer Personen. In dem umfangreichen Tabellenteil nimmt die Darstellung der Schuldenbewegung und des Schuldenstandes der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Größenklassen und Orten der Schulden breiten Raum ein.

Der Bericht weist aus, daß sich die kommunalen Schulden von insgesamt 52.043.082 DM (2.917,33 DM/E) wie folgt verteilen:

kreisfreie Städte: 27.195.679.000 DM (52,3 %)

kreisangehörige Städte und Gemeinden: 19.591.854.000 DM (37,6 %)

Kreise: 2.992.856.000 DM (5,8 %)

Landschaftsverbände: 2.124.503.000 DM (4,1 %)

KVR: 138.190.000 DM (0,3 %).

Bei einer landesdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung aller Gemeinden und Gemeindeverbände von 2.917,33 DM/E betrug die Schuldenlast bei:

kreisfreien Städten: 3.600,18 DM/E

kreisangehörigen Städten und Gemeinden: 1.904,84 DM/E

Kreise: 290,98 DM/E

Landschaftsverbänden: 119,09 DM/E

KVR: 25,41 DM/E.

Die Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte lag um 23,4 % über dem Durchschnitt aller Gemeinden/GV. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung hatten die kreisfreien Städte in der Größenklasse über 500.00 Einwohner (4.360,11 DM/E), gefolgt von der Größenklasse mit 200.000 bis unter 500.000 Einwohner (3.252,45 DM/E).

Bei den kreisangehörigen Gemeinden war in der Größenklasse von 100.000 und mehr Einwohnern die höchste Pro-Kopf-Verschuldung (2.903 DM/E) zu verzeichnen. Sie lag zwar um 50,4 % über dem Durchschnitt aller kreisangehörigen Gemeinden.

Die näheren Einzelheiten bitten wir der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Tabelle einfügen!

Der Bericht kann unmittelbar beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW, Postfach 10 11 05, 43302 Düsseldorf, unter der LDS-Bestell-Nr. L31 39500, angefordert werden.

Az.: V/1-912-00

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