Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 565/2008 vom 19.08.2008

Oberverwaltungsgericht NRW zur Rücknahme von Gebührenbescheiden

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 03.06.2008 (9 A 2762/06) entschieden, dass die Aufhebung eines Gebührenbescheides durch eine Gemeinde wegen erkannter Nichtigkeit der zugrunde liegenden Gebührensatzung regelmäßig keine Regelung dahin ist, dass die Gemeinde dokumentiert, dauerhaft keine Gebühr mehr erheben zu wollen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde nach der Heilung des Satzungsmangels einen neuen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer neuen rechtsgültigen Satzung erlässt. Deshalb könne auch in der Aufhebung des (rechtswidrigen) Gebührenbescheides nicht die Rücknahme oder der Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes gesehen werden.

Az.: II/2 24-21

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