Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 481/2013 vom 12.06.2013

Oberverwaltungsgericht NRW zur Bestandskraft von Bescheiden

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 30.04.2013 (Az. 15 A 621/13 — abrufbar unter www.nrwe.de) entschieden, dass die Zahlung eines Kanalanschlussbeitrages „unter Vorbehalt“ nicht die fristgerechte Klage gegen den Beitragsbescheid ersetzt. Insoweit wird der Beitragsbescheid nach Ablauf der Klagefrist bestandskräftig. Die Zahlung „unter Vorbehalt“ bleibt ohne jede Wirkung. Insbesondere für diese nicht dazu, dass die Klagefrist gegen den Beitragsbescheid nicht zu laufen beginnt oder nicht abläuft. Die Einhaltung der Klagefrist ist somit unerlässlich.

Az.: II/2 qu-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search