Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 807/2006 vom 21.11.2006
Oberverwaltungsgericht NRW zum Wasseranschlussbeitrag
Das OVG NRW hat mit Urteil vom 07.02.2006 (Az.: 15 3734/03) zum Wasseranschlussbeitrag entschieden, dass für die Beitragspflicht unerheblich ist, ob ein Grundstück mit allen Gebäuden an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Denn Gegenstand der Beitragspflicht seien nicht die angeschlossenen Gebäude, sondern das angeschlossene Grundstück als wirtschaftliche Einheit.
Az.: II/2 10-00 qu/g