Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 461/2010 vom 22.10.2010
Oberverwaltungsgericht NRW zum Mindest-Restmüllvolumen
Das OVG NRW hatte sich in einem Beschluss zur Zulassung der Berufung vom 30.11.2009 — Az.: 12 A 4356/06 (Vorinstanz: VG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2006 — Az.: u.a. 17 K 925/06) mit der Festlegung eines Mindest-Restmüllvolumens pro Person und Woche beschäftigt. Die Festlegung eines Mindes-Restmüllvolumens ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 LAbfG NRW zulässig. In der mündlichen Verhandlung am 23.9.2010 vor dem OVG NRW hat die beklagte Stadt die Zuteilungsbescheide für Restmüllgefäße allerdings aufgehoben, weil das OVG NRW den Rechtsstandpunkt eingenommen hat, dass der Beschluss des Rates über das Mindest-Restmüllvolumen formell fehlerhaft gefasst worden sei, weil dem Rat nicht alle für die Festlegung maßgeblichen Entscheidungskriterien vorgelegen hätten.
Die Geschäftsstelle hat hierzu im Mitgliederbereich des StGB NRW unter der Rubrik „Information/Info nach Fachgebieten/Umwelt, Abfall, Abwasser/Mindest-Restmüllvolumen“ eine Zusammenfassung eingestellt, wie ein Mindest-Restmüllvolumen pro Person/Woche auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte festgelegt werden kann.
Az.: II/2 33-10 qu-qu