Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 367/2012 vom 25.06.2012

Oberverwaltungsgericht NRW zum Kanalanschlussbeitragsrecht

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 16.04.2012 (Az. 15 A 593/12) entschieden, dass öffentliche Abwasseranlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser für private Grundstücke von Vorteil sind, denn sie dienen dazu, das auf einem privaten Grundstück anfallende Niederschlagswasser zu beseitigen. Dieser Gebrauchsvorteil bewirkt eine Verbesserung der Erschließungssituation des Grundstücks und steigert durch eine bessere Nutzbarkeit den Gebrauchsvorteil des betroffenen Grundstücks. Wenn insoweit der tatsächliche Anschluss eines Grundstücks an den öffentlichen Abwasserkanal mit Wissen und Wollen des Grundstückseigentümers vorgenommen wird, wird nach dem OVG NRW der für die Kanalanschlussbeitragserhebung rechtfertigende wirtschaftliche Vorteil unwiderleglich vermutet.

Az.: II/2 24-22 qu-ko

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