Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 255/2010 vom 12.05.2010

Oberverwaltungsgericht NRW zum Beitragsschuldner

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 05.02.2010 (Az. 14 A 2642/09) klar gestellt, dass ein Eigentümerwechsel zwischen dem Ursprungsbescheid und einem Änderungsbescheid keine Auswirkung auf die Beitragspflicht hat. Die persönliche Beitragspflicht eines Grundstückseigentümers erlischt nach dem OVG NRW nicht durch einen Eigentumswechsel. Ist die Beitragspflicht einmal in der Person eines Grundstückseigentümers entstanden, kann sie nicht durch Veräußerung des Grundstückes auf den Erwerber übergehen. Denn durch den erstmaligen Heranziehungsbescheid ist der Beitragsschuldner für die gesamte entstandene Beitragsforderung bestimmt (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2004 — Az. 15 B 1263/04).

Az.: II/2 24-22 qu-ko

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