Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 611/2017 vom 27.09.2017

Oberverwaltungsgericht NRW zu § 10 Kommunalabgabengesetz NRW

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 26.07.2017 (15 A 1108/16 — abrufbar unter: www.justiz.nrw.de) zum Kostenersatzanspruch gemäß § 10 KAG NRW entschieden, dass auch die Ingenieur- bzw. Planungskosten für einen Abwasser-Grundstücksanschluss ersatzfähig sind. Bei Anschlussarbeiten an den öffentlichen Kanal stehe außer Frage, dass eine Entwurfs- und Ausführungsplanung für einen Grundstücksanschluss erstellt werden müsse, bevor der Anschluss gebaut werden könne. Dabei sind nach dem OVG NRW auch Personalkosten rechtlich verselbständiger Stadtwerke erstattungsfähig, wenn den Stadtwerken (hier: Stadtwerke AG) die Durchführung der Maßnahme übertragen worden sei.

Az.: 24.1.2 qu

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