Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 314/2008 vom 14.05.2008

Oberverwaltungsgericht Münster zum neuen Kommunalwirtschaftsrecht

In einem Eilverfahren hat das OVG Münster mit Beschluss vom 01. April 2008 - 15 B 122/08 - erstmals zu den Voraussetzungen für eine nichtwirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets nach § 107 Abs. 4 GO Stellung genommen. Außerdem wird das Verhältnis des vergabe- und des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes für die Fälle angesprochen, in denen die Unzulässigkeit gemeindlicher Betätigungen nach § 107 GO NRW geltend gemacht wird.

Die Antragsstellerin begehrte, dem Regionalverband Ruhr (RVR) aufzugeben, auf seine Tochtergesellschaft einzuwirken, damit sie vorläufig - bis zur Entscheidung über eine künftige Unterlassungsklage - keine abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten wie das Einsammeln, den Transport und die Verwertung/Beseitigung von schadstoffhaltigen Abfällen im Gebiet des Kreises aufnehme. Der RVR wollte dort auf Initiative des Kreises, der nicht Mitglied des Regionalverbands ist, tätig werden. Das OVG Münster hat die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen.

Als Fazit dieser Entscheidung ist festzuhalten, dass das OVG den Kommunen einen relativ weiten Spielraum für überörtliche nichtwirtschaftliche Betätigungen, insbesondere in den Fällen, in denen sich diese Betätigung als eine interkommunale Zusammenarbeit darstellt, lässt. Des Weiteren ist insbesondere die Messlatte für die Dringlichkeit eines öffentlichen Zwecks nicht so hoch gelegt worden, wie von der Kommunalwirtschaft befürchtet. So wird ein dringender öffentlicher Zweck für nichtwirtschaftliche Betätigungen innerhalb des eigenen Gemeindegebietes gesetzlich fingiert, und ein dringender öffentlicher Zweck für nichtwirtschaftliche grenzüberschreitende Betätigungen liegt vor, wenn nicht ausgelastete Kapazitäten ausgelastet werden sollen.

Die Bewertung der Entscheidung sowie die Entscheidung selbst sind im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Gemeindewirtschaftsrecht für Mitgliedskommunen abrufbar.

Az.: IV/3 810-05

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