Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 329/2012 vom 18.06.2012

Oberlandesgericht Düsseldorf zur Berechnung von Durchleitungsentgelten

Die Entscheidung des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.06.2012 betrifft alle deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber, deren von der Bundesnetzagentur festgesetzten Netznutzungsentgelte laut der Entscheidung auf einer unzutreffenden Berechnungsmethode beruhten. Die Netzbetreiber könnten den Energieversorgern nun rückwirkend höhere Netzentgelte in Rechnung stellen, die Einfluss auf die Energiepreise haben könnten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund

Rund 300 Gas- und Netzbetreiber, darunter auch viele Stadtwerke, rügten die von der Bundesnetzagentur verwendete Kalkulation zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas und legten gegen die Bescheide der Bundesnetzagentur Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bündelte die Beschwerden in 19 Pilotverfahren. Nach der im Jahr 2007 festgelegten Berechnungsmethode berechneten die Netzbetreiber ihre Anlagenkosten und Abschreibungen für die Jahre bis 2006 und gaben die Kosten an die Endverbraucher weiter. Die Bundesnetzagentur stützte sich bei der Berechnung auf sog. Indexreihen des Statistischen Bundesamtes, die u.a. Material- und Lohnkosten für bestimmte Netzanlagen beinhalteten und ermittelte auf deren Basis zum Teil selbst. Die Netzbetreiber hielten die Berechnungsansätze insbesondere im Hinblick auf den Lohnindex für unzutreffend, ihrer Ansicht nach hätten sie höhere Anlagenkosten in Ansatz bringen dürfen.

Entscheidung

Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts gab den Netzbetreibern Recht und hob alle Bescheide der Bundesnetzagentur auf. Die Berechnungsgrundlagen seien nicht ausreichend ermittelt und nachvollziehbar dargelegt worden. Im Ergebnis sei zum Nachteil der Unternehmen kalkuliert worden. Die Bundesnetzagentur habe die Produktivitätsfortschritte beim Netzausbau zu hoch und die Lohnsteigerungen zu niedrig angesetzt, indem sie auf den Index der Löhne und Gehälter des produzierenden Gewerbes statt des Baugewerbes abgestellt habe. Es fehle an einer Plausibilisierung der Indexreihen.

Mögliche Auswirkungen

Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden betragen pro Jahr und je nach Netzbetreiber bis zu mehrere Millionen Euro. Sofern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestand hat, würden die Netzbetreiber verteilt über mehrere Jahre den Energieversorgern rückwirkend höhere Netzentgelte in Rechnung stellen. Diese würden voraussichtlich auf die Endverbraucher umgelegt werden. Laut dem vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichts könne die Entscheidung auch die Umlagen des Ausbaus der Stromnetze im Rahmen der Energiewende betreffen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Bundesnetzagentur gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegen wird.

Az.: II/3 811-00/1

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