Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 249/2008 vom 21.04.2008
Oberbürgermeister verhindert NPD-Zentrum
Der Oberbürgermeister von Karlsruhe hat mit einer Eilentscheidung gemäß der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 43 Abs. 4 GO-BW, dejure.org/gesetze/GemO/43.html) für ein Grundstück, für das bislang kein Bebauungsplan bestand, am 31.03.08 beschlossen, einen solchen aufzustellen. Das Grundstück soll dann in einem reinen Wohngebiet liegen. Nach einem Bericht der Zeitung junge Welt vom 03.04.2008 (http://www.jungewelt.de/2008/04-03/042.php) soll damit verhindert werden, dass die NPD im dort befindlichen Gebäude ein "Nationales Zentrum" einrichtet.
Az.: 109-00