Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 207/1997 vom 20.04.1997

Nutzungsentgelt für Sportstätten

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat sich im Rahmen der 74. Sitzung am 11. März 1997 in Rheine auch mit der Frage der Erhebung von Nutzungsentgelten für Sportstätten auseinandergesetzt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:

1. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes stellt fest, daß die Entscheidung für oder gegen die Erhebung von Nutzungsentgelten für Sportstätten eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Eine allgemeingültige Empfehlung kann nicht ausgesprochen werden. Vielmehr ist es Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltungsorgane, unter Berücksichtigung der Finanzsituation und der örtlichen Besonderheiten einerseits und der unbestreitbaren sozialen Bedeutung des Sports und seiner Träger andererseits eine verantwortbare Lösung zu finden.

2. Der Ausschuß spricht sich gegen Bestrebungen aus, über die Bindung der Sportstättenbauförderung an bestimmte inhaltliche Voraussetzungen Einfluß auf die kommunale Sportpolitik zu nehmen.

Vor dem Hintergrund verschiedener Anfragen aus dem Kreise unserer Mitglieder ist die Geschäftsstelle daran interessiert, zu erfahren, wo und in welcher Form Nutzungsentgelte für Sportstätten erhoben werden. Kommunen, in denen Nutzungsentgelte aktuell oder in naher Zukunft erhoben werden, werden deshalb gebeten, dies unter Angabe des o.g. Aktenzeichens der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Az.: II/1 381-14

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