Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 220/2009 vom 11.03.2009

Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Hofstellen im Außenbereich

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um auch weiterhin die 7-Jahres-Frist des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 c BauGB nicht anzuwenden. Damit soll verhindert werden, dass bei beantragten Nutzungsänderungen einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich wieder geprüft werden muss, ob die Aufgabe der bisherigen Nutzung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Die entsprechende gesetzliche Regelung in dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW soll mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft treten. Die Geschäftsstelle hat den Gesetzentwurf begrüßt, um so eine sinnvolle Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf nebst Beratungsvorgang kann im Internet unter www.landtag.nrw.de und dort unter Aktuelles-aktuelle Gesetzgebung-Baugesetzbuch abgerufen werden. Der Gesetzentwurf selbst trägt die Drucksache 14/8291.

Az.: II/1 620-00

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