Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 360/1996 vom 20.07.1996

Nutzung von Niederschlags- und Grundwasser

Die Stadt Willich bittet um Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden mit der Nutzung von Niederschlags- und Grundwasser. Insbesondere werden folgende Fragen aufgeworfen:

"1. In welcher Stadt-/Gemeinde wird die Nutzung von Niederschlags- und Grundwasser erlaubt?

2. Wird der Wasserversorger in das Verfahren eingebunden?

3. Wie wird die Abwassermenge gemessen und nach welchen Maßstäben werden die Gebühren berechnet und festgesetzt?

4. Was geschieht mit dem Niederschlagswasser, das nicht im Haushalt genutzt werden kann?

- wird es dem SW-Kanal zugeführt?

- wird es dem RW-Kanal zugeführt?

- wird, wo technisch möglich, Versickerung über Schacht, Mulde oder Rigole gefordert?

5. Hat die Nutzung zu Beeinträchtigungen hygienischer - oder anderer Art geführt?"

Mitgliedstädte und -gemeinden, die über entsprechende Erfahrungen verfügen, werden gebeten, sich unmittelbar an die Stadt Willich, Betriebsverwaltungsamt, Postfach 1361, 47854 Willich, Tel. 02156/949 336, Fax: 02156/949 101 zu wenden.

Az.: IV/1 24-18-2

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