Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 368/2013 vom 15.05.2013

Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets durch Familien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 17. April 2013 im aktuellen "Monitor Familienforschung" die Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets für Familien im Kinderzuschlag veröffentlicht. Rund 90 Prozent der Eltern sehen dabei das Bildungs- und Teilhabepaket als sinnvolles Instrument an. Mehr als 80 Prozent der Eltern, die Leistungen beantragt haben, sind überzeugt, dass sie ihre Kinder dadurch besser fördern können. Das Paket wird von den Eltern überwiegend (rund 70 Prozent) als Instrument wahrgenommen, das an der richtigen Stelle ansetzt und ihren Kindern tatsächlich hilft. Mit 90 Prozent fühlen sich fast alle nutzenden Familien finanziell entlastet und erhalten mehr Spielraum, um ihre Kinder zu fördern. Die Zahlen belegen, dass die Nachfrage und die Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepakets ansteigen.

Das Bundesfamilienministerium hat die Einführung und weitere Entwicklung des Bildungs- und Teilhabepaktes wissenschaftlich begleitet. In einer Panelstudie wurden dieselben Familien zu drei verschiedenen Zeitpunkten nach Nutzung, Wirkung und Bewertung befragt.

Eltern erleben das Bildungs- und Teilhabepaket als sinnvoll und hilfreich: Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von rund 90 Prozent der Eltern als ein sinnvolles Instrument angesehen, das die Chancen der Kinder verbessert. Über 80 Prozent der Eltern, die bereits Leistungen beantragt haben, sind davon überzeugt, dass sie ihre Kinder durch das Bildungs- und Teilhabepaket besser fördern können. Das Paket wird von den Eltern überwiegend (rund 70 Prozent) als ein Instrument wahrgenommen, das an der richtigen Stelle ansetzt und Leistungen bietet, die ihren Kindern tatsächlich helfen. Mit 90 Prozent fühlen sich fast alle nutzenden Familien finanziell zumindest etwas entlastet und erhalten nun mehr Spielräume, um ihre Kinder zu fördern.

Darüber hinaus zeigt der Monitor Familienforschung, dass der Kinderzuschlag als Familienleistung geschätzt und Leistungen der Grundsicherung vorgezogen wird. Der Kinderzuschlag erreicht häufig Familien mit mehr als zwei Kindern (48 Prozent der Nutzer) und wird meist nur vorübergehend bezogen, wenn die Kinder noch klein sind. In dieser Zeit ist der Kinderzuschlag mit seinen bis zu 140 Euro pro Kind für die Familien aber von hoher Bedeutung für ihre wirtschaftliche Stabilität. Der Sprung aus dem Kinderzuschlag gelingt am häufigsten, wenn auch die Mutter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.

Der „Monitor Familienforschung Nr. 30 — Das Bildungs- und Teilhabepaket: Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag“ kann auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de kostenfrei abgerufen werden. (Quelle: DStGB Aktuell vom 26.04.2013)

Az.: III/2 810-2

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