Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 394/2023 vom 29.06.2023

NRW: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2022 um 35,7 Prozent gestiegen

Im Jahr 2022 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 35,7 Prozent mehr vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) für Kinder und Jugendliche als im Jahr zuvor ergriffen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg die Zahl der Inobhutnahmen auf 16 546 (2021: 12 193). Das waren 25,4 Prozent weniger als im Jahr 2016 (damals: 22 193). Vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Im vergangenen Jahr wurden in 6 529 Fällen Minderjährige aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 162,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 2 490). Der Anstieg der Gesamtzahl der Schutzmaßnahmen ist in erster Linie hierdurch begründet. Die Zahl der Inobhutnahmen aufgrund einer unbegleiteten Einreise einer minderjährigen Person aus dem Ausland war im Jahr 2022 jedoch um 43,0 Prozent niedriger als im Jahr 2016 (damals: 11 448). Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass seit dem 1. November 2015 ausländische Minderjährige, die ohne Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren unterliegen (§§ 42a bis 42f sowie § 88a SGB VIII).

Weitere häufige Gründe für das Eingreifen der Jugendämter waren im Jahr 2022 Überforderungen der Eltern oder eines Elternteils (25,7 Prozent) und Anzeichen von Vernachlässigung des Kindes oder des Jugendlichen (11,0 Prozent). Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme können mehrere Anlässe angegeben werden.

64,8 Prozent der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Minderjährigen waren 14 Jahre oder älter (10 724); 35,2 Prozent (5 822) der Kinder waren noch keine 14 Jahre alt. 66,7 Prozent der in Obhut genommenen Minderjährigen hatten einen Migrationshintergrund (11 044).

11 986 Minderjährige wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (72,4 Prozent), 3 257 lebten bei einer sog. geeigneten Person (19,7 Prozent) und 1 303 in einer sonstigen betreuten Wohnform (7,9 Prozent).

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.5.2.1-001/006

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