Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 168/2015 vom 28.01.2015

NRW-Wohnraumförderung geändert

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert bekanntlich den sozialen Wohnungsbau mit Angeboten, die für verschiedene Zwecke zugeschnitten sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Wohnraumförderprogramm 2014 — 2017, die Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest), die Wohnraumförderbestimmungen (WFB), die Studentenwohnheimbestimmungen (SWB) und die Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) geändert worden sind. Die Reintexte sind im Internet unter www.mbwsv.nrw.de sowie unter dem Download www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/F__rderung/index.php abrufbar.

Az.: II/1 652-00

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