Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 332/2011 vom 20.06.2011

NRW-Umweltministerium zur Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen

Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte mit Datum vom 26.05.2011 den Umweltminister des Landes NRW, Herrn Johannes Remmel, um Stellungnahme darüber gebeten, wie es mit der Umsetzung des § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen) weitergeht. Mit Schreiben vom 16.06.2011 hat Herr Minister Remmel wie folgt geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

für Ihr Schreiben möchte ich mich bedanken. Sie verweisen auf die kontroverse Diskussion zum Thema Dichtheitsprüfung in Ostwestfalen und auf unterschiedliche politische Äußerungen zur Novellierung des § 61a des Landeswassergesetzes bzw. zu Initiativen auf Bundesebene.

Mit Antrag vom 9.06.2011 (Drucksache 15/2165) haben die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Entschließung zum Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen" beantragt. In diesem Entschließungsantrag bekennen sich die Fraktionen zum Ziel der landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfung. Damit entsprechen die 3 Parteien auch Ihrer Forderung sich zum Fortbestand des § 61a LWG NRW zu bekennen.

Die Landesregierung hat in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen notwendig ist. Die Städte und Gemeinden unternehmen große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. In die Überprüfung und Sanierung von öffentlichen Kanälen wird in NRW Jahr für Jahr über eine 1 Milliarde € investiert. Nachhaltig ist die Sanierung des Gesamtsystems jedoch nur, wenn neben den rd. 70.000 km öffentlicher Kanäle auch die 200.000 km private Abwasserkanäle in NRW überprüft und ggf. saniert werden.

Die Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen schützt den Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden seines Hauses, die durch ein zu spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Sie stellt auch sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können und sie führt dazu, dass eintretendes Fremdwasser erkannt wird.

Ihrer Forderung, dass die Städte und Gemeinden Art und Umfang der Sanierung von defekten, privaten Abwasserleitungen bestimmen sollen, stimme ich zu. Um dies sicherzustellen, ist der beigefügte, mit Ihrem Haus abgestimmte Erlass erarbeitet worden, der sehr zeitnah verschickt werden soll. Der Erlass enthält als Anlage eine Musterdichtheitsbescheinigung sowie einen Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern.

Ich bin überzeugt, dass es mit diesen Klarstellungen gelingt, im Dialog mit den Städten und Gemeinden einerseits und den Bürgern andererseits, eine Versachlichung der Diskussion zum Thema Dichtheitsprüfung zu erreichen. Ich bin dankbar, dass der Städte- und Gemeindebund in den letzten Wochen und Monaten zu einer sachlichen Diskussion beigetragen hat.“

Az.: II/2

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