Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 192/1996 vom 20.04.1996

NRW-Schulen ans Netz - Verständigung weltweit

Mit Schnellbrief vom 8. Februar 1996 hatten wir über das Bildungsprojekt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen "Schulen ans Netz - Verständigung weltweit" informiert. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird in diesen Tagen das im Schnellbrief angekündigte Merkblatt nebst Bewerbungsunterlagen an alle Schulträger in Nordrhein-Westfalen übermitteln.

Für das Jahr 1996 sind zwei Bewerbungszeiträume vorgesehen. Die erste Bewerbungsrunde findet statt in der Zeit vom 15.04.1996 bis 31.05.1996; die zweite Runde ist vorgesehen für die Zeit vom 01.09.1996 bis 15.10.1996.

Der erste Entwurf der Teilnahmebedingungen sah vor, daß die Schulträger sich verpflichten sollten, den beteiligten Schulen die laufenden Kosten sowie ggf. Reparatur und Wartungskosten zur Verfügung zu stellen. Hiervon erfaßt gewesen wären insbesondere die Anschlußkosten und monatlichen Grundgebühren für die erforderlichen ISDN-Anschlüsse sowie die Telekommunikationskosten.

Auf Intervention des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes ist diese uneingeschränkte Selbstverpflichtung entfallen.

Ferner konnte seit der ersten Fassung der Projektbedingungen seitens der Landesregierung ein Verhandlungsergebnis mit der Deutschen Telekom dahingehend erzielt werden, daß die Deutsche Telekom die ISDN-Anschlüsse kostenlos zur Verfügung stellt und darüber hinaus jeder beteiligten Schule ein jährliches Gebührenbudget von 1.600,-- DM einräumt.

Ungeachtet dieser erfreulichen Verbesserung der Teilnahmebedingungen dürften - je nach Art und Ausmaß der Nutzung der zur Verfügung gestellten Multimedia-Computer - nach überschlägigen Berechnungen der Geschäftsstelle zu den im Antrag genannten 800,-- DM erhebliche höhere laufende jährliche Kosten hinzutreten. Genauere Aussagen hierzu lassen sich allerdings erst machen, wenn den antragstellenden Schulträgern die Angebote der in die Initiative eingebundenen Hard- und Software-Hersteller vorliegen. Erst zu diesem Zeitpunkt treffen die Städte und Gemeinden als Schulträger auch die endgültige Entscheidung über die Teilnahme an dem Projekt.

Az.: II/1 240-10

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