Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 120/2008 vom 21.12.2007

NRW-Regierungsfraktionen zu ländlichen Räumen

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben mit der Drucksache 16/5956 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der sich umfassend mit der Verantwortung der Politik für die ländlichen Räume befasst. Mit dem Antrag „Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume“ machen sich die Bundestagsfraktionen die Position des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu ländlichen Räumen zu Eigen. Mit dem Antrag wird erstmals in wünschenswerter Weise die Notwendigkeit einer breit aufgestellten wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume, ohne die Agrarwirtschaft zu vernachlässigen, festgestellt. Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die unverzichtbare Rolle der Städte, Gemeinden und Kreise bei der Bewältigung der Herausforderungen ländlicher Entwicklung und des demographischen Wandels eingegangen. In dem Antrag stellen die Regierungsfraktionen auch fest, dass die Kommunalfinanzen der Schlüssel für eigenständiges und ortsspezifisches Handeln sind.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Reihe von Verbesserungen für die Entwicklung ländlicher Räume auf den Weg zu bringen, die der Deutsche Städte- und Gemeindebund im vergangenen Jahr über verschiedene Ebenen an das BMELV, das BMWi, die Bundestagsabgeordneten und über Bund-Länder-Gremien an die Länder gerichtet hat. Hervorzuheben sind:

1. Die Bundesregierung soll die politische Koordinierung hinsichtlich der Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Förderung und Entwicklung ländlicher Räume sicherstellen.
2. Die kommunalen Spitzenverbände sollen bei der integrierten, bereichsübergreifenden Konzeption zur Entwicklung ländlicher Räume einbezogen werden; insbesondere gehören hierzu die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
3. Die finanzielle Situation ländlicher Kommunen und ihrer besonderen Aufgaben für die Infrastruktur und die Umweltpolitik müssen gesondert berücksichtigt werden.
4. Bei der ländlichen Entwicklung muss die öffentliche Daseinsvorsorge sichergestellt bleiben. Der Bund soll die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit öffentlicher Infrastruktur sicherstellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Verkehrsinfrastruktur, Banken und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Gesundheitsversorgung. Dabei sollen die regionalen Besonderheiten ländlicher Räume Berücksichtigung finden.
5. Der Bund wird gebeten, auf die Länder einzuwirken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den ländlichen Räumen ebenso zu gewährleisten wie in den städtischen Ballungszentren.
6. In dem Antrag werden die Belange und Bedarfe der mittelständischen Wirtschaft, des Handwerks und des Tourismus gleichwertig mit den Belangen des Fischerei- und Agrarsektors behandelt.
7. Die erfolgreichen Bestandteile und Erkenntnisse des Programms „Regionen aktiv (zu denen auch die regionale Verantwortung für die Mittelverwendung gehören) sollen in die bestehenden Förderprogramme integriert und damit auf ganz Deutschland ausgeweitet werden.

Der Antrag wird derzeit noch im Deutschen Bundestag behandelt. Er ist auf der Internetseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unter Schwerpunkte/Ländlicher Raum herunter zuladen.

Az.: III 450-70

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