Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 408/2007 vom 11.06.2007

NRW-Nachtragshaushalt 2007

Das Landeskabinett hat am 05.06.2007 den Nachtragshaushalt 2007 beschlossen. Der Nachtrag ist aus zwei Gründen notwendig geworden: Zum einen werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr deutlich steigen; zum anderen gibt es aber auch eine Reihe von zwangsläufigen Mehrausgaben.

Steigende Steuereinnahmen – sinkende Nettoneuverschuldung

Nach dem regionalisierten Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres werden gegenüber dem verabschiedeten Haushalt 2007 die Steuereinnahmen um 1,415 Milliarden steigen; sie betragen dann insgesamt 39,950 Milliarden Euro. Gleichzeitig können die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich um 150 Millionen Euro reduziert werden, weil sich die Steuerkraft in Nordrhein-Westfalen schwächer entwickelt hat als in anderen Bundesländern.

Die Steuermehreinnahmen und die Minderausgaben beim Länderfinanzausgleich addieren sich auf 1,565 Milliarden Euro.

Der ganz überwiegende Teil des Geldes, 885 Millionen Euro, wird zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung eingesetzt. Dadurch sinkt sie von 3,22 Milliarden auf 2,34 Milliarden Euro. Das Ziel des Landes, die Kreditverfassungsgrenze spätestens 2010 einzuhalten, wird dank der guten Einnahmenentwicklung also bereits sicher erreicht. Die gute konjunkturelle Entwicklung bietet jetzt die Chance, die schwarze Null im Landeshaushalt schneller zu erreichen.

Aufstockung der Versorgungsrücklage

Mit weiteren Mehreinnahmen in Höhe von 680 Millionen Euro wird die Versorgungsrücklage des Landes aufgestockt als Vorsorge für die künftig stark steigenden Versorgungslasten. Die Versorgungsrücklage geht zurück auf das Versorgungsreformgesetz des Bundes aus 1998. Sie wird im Wesentlichen gespeist aus der Kürzung jeder Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 0,2 Prozent. Beginnend 1999 stieg die Zuführung zu dem Sondervermögen bis 2002 auf jährlich 0,8 Prozent. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind die weiteren Erhöhungen ab 2003 ausgesetzt worden, d.h. die Zuführungen stagnierten bei 0,8 Prozent der Besoldungs- und Versorgungsbezüge pro Jahr (2007: rd. 160 Mio. €). Mit der geplanten Einmalzahlung von 680 Millionen Euro wird die ausgesetzte Steigerung der Zuführungen bis 2010 ausgeglichen. Ende 2007 wird die Versorgungsrücklage unter Einrechnung der Einmalzahlung ein Volumen von rund 1,7 Mrd. Euro aufweisen.

Die Einmalzahlung muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Pensions- und Versorgungsausgaben in den nächsten Jahren stark anwachsen werden. So wird die Zahl der Versorgungsempfänger nach den bestehenden Modellrechnungen von derzeit etwa 153.000 auf rund 240.000 im Jahr 2030 ansteigen, die Versorgungsausgaben von derzeit 4,5 Milliarden Euro auf über 7 Milliarden (ohne Berücksichtigung linearer Steigerungen der Versorgungsbezüge).

Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von 130 Millionen Euro

Der Nachtrag enthält aber auch Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von 130 Millionen Euro. Dazu gehören unter anderem:

  • Mindereinnahmen bei den Konzessionseinnahmen
    Die Konzessionseinnahmen aus dem Zahlenlotto, der Lotterie KENO, der Zusatzlotterie Super 6 und Plus 5 sinken um 65,6 Millionen Euro.

  • Mehrausgaben zur Beseitigung der Sturmschäden durch Kyrill
    Zur Beseitigung der Sturmschäden durch den Orkan Kyrill hat die Landesregierung ein Sonderprogramm aufgelegt, um den betroffenen Waldbesitzern und Regionen zu helfen. Im Rahmen dieses Sonderprogramms wird unter anderem der Wiederaufbau der touristischen Infrastruktur unterstützt. Im Nachtragshaushalt sind dafür insgesamt 15 Millionen Euro für 2007 veranschlagt.

  • Mehrausgaben für die Kommunen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs
    Die Kommunen erhalten eine Nachzahlung von 18,4 Millionen Euro aus der Abrechnung der Kompensationsleistungen für das Jahr 2006 im Rahmen des Familienleistungsausgleichs.

  • Mehrausgaben für den Fonds „kein Kind ohne Mahlzeit“
    Zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 wird das Land einen Fonds „kein Kind ohne Mahlzeit“ einrichten, der es Kindern aus unterstützungsbedürftigen Familien ermöglicht, am Mittagessen in einer Ganztagsschule teilzunehmen. Der Fonds umfasst 10 Millionen Euro pro Schuljahr und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.


Entsprechend der finanzpolitischen Leitlinien des Landes werden diese Mindereinnahmen und Mehrausgaben nicht aus den Steuermehreinnahmen gedeckt, sondern durch Minderausgaben an anderer Stelle. So wird unter anderem in diesem Jahr weniger Geld für die Beschaffung und Einführung des Digitalfunks bei der Polizei benötigt. Die Minderausgaben belaufen sich auf 33 Millionen Euro. Um weitere 50 Millionen Euro kann der Haushaltsansatz für Versorgungsausgaben und Beihilfen abgesenkt werden. Die Reduzierung ist möglich aufgrund aktueller Hochrechnungen für die insgesamt in diesem Jahr aufzuwendenden Versorgungsbezüge und Beihilfezahlungen.

Az.: IV/1 904-02/3

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