Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 289/2014 vom 23.04.2014

NRW-Landtag beschließt Wohnungsaufsichtsgesetz

Der Landtag NRW hat am 09.04.2014 das „Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift“ beschlossen. Das Gesetz wird demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Mit dem Änderungsgesetz werden die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission des Landtags „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt, die Instrumente der Wohnungsaufsicht zu bündeln und zu stärken.

Dazu werden in Artikel 1 des Änderungsgesetzes die Regelungen der allgemeinen Wohnungsaufsicht aus dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) ausgegliedert und in Artikel 2 in einem eigenständigen Gesetz, dem Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (WAG NRW) neu geregelt. Der Grundgedanke der Wohnungsaufsicht als ein Gesetz der Daseinsvorsorge mit ordnungsrechtlichen Elementen wird fortgesetzt. Insoweit bleibt die Wohnungsaufsicht eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde.

Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Dazu werden die Eingriffstatbestände für die Gemeinden geschärft und die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften verbessert. Die Gemeinden können bereits bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Gebäuden und in den Außenanlagen Überprüfungen durchführen. Ferner können sie die Räumung überbelegter Wohnräume verlangen, bis der Zustand ordnungsgemäßer Belegung erreicht ist. Wegen der Bewertung der einzelnen Regelungen wird auf Schnellbrief Nr. 169 vom 26.09.2013 - zugänglich für StGB NRW-Mitgliedskommunen - verwiesen.

Az.: II 651-02-6 gr-ko

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