Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 305/2009 vom 19.05.2009

NRW-Landtag beschließt neues Lehrerausbildungsgesetz

Nach Mitteilung der Landesregierung NRW hat der Landtag am 07.05.2009 in Zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung beschlossen.

Die Eckpunkte der neuen Lehrerausbildung sollen wie folgt aussehen:

- Das Lehrerstudium werde auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Dies geschehe in Folge des 1999 europaweit begonnenen „Bologna-Prozesses“.

- Bereits während des Bachelorstudiums würden die Studierenden ein Eignungspraktikum absolvieren. Bestandteil des Masterstudiums sei ein halbjähriges Praxissemester. Dieses neue Format eines Praxissemesters erfordere eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den „Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung“, den heutigen Studienseminaren

- Die Lehrerausbildung stärke die schulformbezogene Differenzierung und Gleichwertigkeit für alle Lehrämter. Dies geschehe durch die Einführung eines eigenständiges Grundschullehramtes und die Angleichung der Ausbildungszeiten.

- Die Lehrerausbildung an den Universitäten werde durch die Gründung eigenständiger „Zentren für die Lehrerausbildung“ gestärkt. Diese Zentren dienten als zentrale Anlaufstelle, als Identifikationsort für die Lehrerausbildung innerhalb der Hochschulen.

- Der Vorbereitungsdienst werde gestrafft. Über die Details der Neugestaltung werde nach einer ersten Evaluation der Reform entschieden.

Bis zum Jahr 2011 hätten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Zeit, ihre Studiengänge auf die neue Lehrerausbildung umzustellen.

Az.: IV/2 220-1/1

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