Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 395/2010 vom 10.09.2010

NRW-Landesregierung genehmigt Kulturförderabgabe

Mit den Mitteilungsnotizen Nr. 83 v. 27.01.2010 und Nr. 219 v. 04.05.2010 hatten wir über die Planungen der Stadt Köln berichtet, eine Kulturförderabgabe, die auch als „Bettensteuer“ benannt wird, auf Hotelübernachtungen zu erheben.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales sowie das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben in einer Presseinformation vom 09.09.2010 mitgeteilt, dass die entsprechende Satzung der Stadt Köln jetzt genehmigt worden ist. Die nordrhein-westfälischen Kommunen dürfen damit zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen. Mit der Genehmigung der Kölner Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe ist diese Steuer als örtliche Aufwandsteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt ausweislich der Presseerklärung das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken.

Die Kulturförderabgabe oder auch die sog. „Bettensteuer“ war bis jetzt eine neue Steuer und bedurfte gem. § 2 Abs. 2 KAG NRW der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Der Rat der Stadt hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Bund der Steuerzahler haben bereits rechtliche Bedenken gegen die neue Form der örtlichen Aufwandsteuer angemeldet. Die DEHOGA hat hierzu auch mittlerweile ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Wir gehen davon aus, dass die Erhebung der Steuer somit auch verwaltungsgerichtlich überprüft werden wird.

Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW wird sich in seiner nächsten Sitzung am 02.11.2010 mit der Kulturförderabgabe nach Kölner Vorbild befassen. In dieser Sitzung wird dann auch darüber beraten werden, ob der Städte- und Gemeindebund NRW eine Mustersatzung für die Einführung einer solchen Steuer für die Mitgliedstädte und —gemeinden erarbeiten wird.

Az.: IV/1 933-03

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