Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 258/2005 vom 02.03.2005
NRW-Innenministerium zur kommunalen Geldanlage
Das Innenministerium NRW hat aus Anlass der Einführung des NKF ab dem Haushaltsjahr 2005 eine Überarbeitung des Runderlasses vom 10.02.2003 (SMBl. NRW 641) vorgenommen. Mit dem neuen Runderlass vom 25.01.2005 zur Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände (kommunale Geldanlage) - Az.: 34-48.01.10.16-1182/05 - wird der alte Runderlass an die Vorschriften über das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen angepasst. Der Rahmen für die kommunale Geldanlage bleibt materiell im Wesentlichen unverändert.
Der neue Runderlass ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 25.02.2005 auf S. 246 veröffentlicht. Er kann darüber hinaus im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Gemeindehaushaltsrecht unter der Überschrift Kommunale Geldanlage abgerufen werden.
Az.: IV/1 904-03