Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 441/2002 vom 05.08.2002

Novellierung des Energiewirtschaftsrechts

Wider Erwarten hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts für zustimmungspflichtig erachtet und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundesrat fordert vor allem Änderungen hinsichtlich der rechtlichen Verbindlichkeit der Verbändevereinbarungen. Der Vermittlungsausschuss ist diesen Änderungswünschen jedoch nicht gefolgt.

Der Bundestag hat am 17. Mai 2002 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts angenommen (siehe Mitteilungen Juli 2002 lfd. Nr. 372). Das Gesetz wurde dabei als nicht zustimmungspflichtig deklariert. Gleichwohl hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am 21. Juni 2002 das Gesetz für zustimmungspflichtig erachtet und den Vermittlungsausschuss angerufen (Bundesrats-Drucksache 460/02).

Dabei wurde im Wesentlichen die Forderung erhoben, die gesetzliche Vermutung, dass bei Einhaltung der jeweiligen Verbändevereinbarung die im Gesetz geforderten "Bedingungen guter fachlicher Praxis" bei der Strom- bzw. Gasdurchleitung erfüllt sind, für den Strombereich aufzuweichen und im Gasbereich völlig zu streichen. Außerdem forderte der Bundesrat, die Reziprozitätsklausel, auf Grund derer Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsunternehmen den Netzzugang für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU dann ablehnen können, wenn sie in diesen Staaten nicht in gleicher Weise durchleiten können, auf Elektrizitätsimporte aus Drittstaaten auszudehnen.

Der Vermittlungsausschuss hat am 27. Juni 2002 eine Beschlussempfehlung (Bundestags-Drucksache 14/9634) vorgelegt. Darin stimmt er der Erweiterung der Reziprozitätsklausel zu. Die Änderungsvorstellungen des Bundesrates hinsichtlich der rechtlichen Verbindlichkeit der Verbändevereinbarungen wurden jedoch nicht übernommen. Stattdessen soll eine Regelung aufgenommen werden, auf Grund derer das Wirtschaftsministerium dem Bundestag bis zum 31. August 2003 über die energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen der Verbändevereinbarung berichten und gegebenenfalls auf dieser Basis Vorschläge für eine Verbesserung der Netzzugangsregelung und der wettbewerbsrechtlichen Überwachung unterbreiten soll.

Der Bundestag hat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses am 28. Juni 2002 angenommen.

Az.: G/3 811-00

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