Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 275/1998 vom 20.05.1998

Novellierung der Verpackungsverordnung

Am 17. April 1998 fand auf Einladung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erhard Jauck, ein Gespräch mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene statt.

Hintergrund war, daß eine Beschlußfassung über den Änderungsentwurf zur Verpackungsverordnung zuletzt in der Sitzung des Bundesrates am 27. März 1998 nicht erfolgt war. In dem Gespräch hat der Staatssekretär zugesichert, daß dem besonderen Anliegen der kommunalen Spitzenverbände wie folgt Rechnung getragen werden soll:

In der Frage der Abstimmungspflicht des Dualen Systems mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird sich das Bundesumweltministerium auf allen Ebenen dafür einsetzen, daß diese im Verordnungstext des § 6 Abs. 3 VerpackV verbleibt. Hinsichtlich der Kostenerstattung für Abfallberatung und Standplatzsauberhaltung durch ein Duales System liegt eine Beschlußempfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates vor, dem der Wirtschaftsausschuß widersprochen hat. Um den Belangen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entgegenzukommen, wird sich das Bundesumweltministerium dafür verwenden, daß ein gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden formulierter Kompromißvorschlag als Änderungsantrag in das Bundesratsverfahren eingebracht und im Falle seiner Verabschiedung durch die Bundesregierung akzeptiert wird. In § 6 Abs. 3 VerpackV soll vor Satz 3 folgender Satz eingefügt werden: "Im Rahmen der Abstimmung ist eine Vereinbarung über die Beteiligung des Systembetreibers an den Kosten zu treffen, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch die Abfallberatung für das System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen entstehen."

Die kommunalen Spitzenverbänden haben darüber hinaus die Bereitschaft der Bundesregierung zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Verpackungsverordnung eingefordert. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob es für "Kleinverpackungen" unter ökologischen und ökonomischen Aspekten sinnvollere Entsorgungswege gibt, als die derzeit über das Duale System praktizierten. In mehreren Gesprächen zwischen den Umweltministern der Länder und der Bundesumweltministerien ist eine Verständigung darauf erfolgt, im Anschluß an eine Verabschiedung der Novelle der Verpackungsverordnung hierzu einen Arbeitskreis zwischen Bund und Ländern einzurichten

Az.: II/2 32-12-1 qu/g

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