Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 780/2005 vom 19.10.2005
Novellierung der Allgemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA)
Mit Schreiben vom 27.9.2005 hat der StGB NRW folgendes Schreiben im Hinblick auf eine Novellierung der Allgemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA) an den Staatsekretär im Umweltministerium NRW gerichtet: Durch Mitgliedsstädte und -gemeinden ist uns zur Kenntnis gegeben worden, dass das Umweltministerium NRW an einer Novellierung der Allgemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA) aus dem Jahr 1991 arbeitet. Hierüber ist der Städte- und Gemeindebund bislang durch das Umweltministerium NRW nicht in Kenntnis gesetzt worden und hat auch bislang keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Umso mehr irritiert sind wird darüber, dass uns eine gemeinsame Stellungnahme der 10 großen Wasserwirtschaftsverbände Nordrhein-Westfalens (Stand September 2005) vorliegt, mit welcher zum Vorhaben des Umweltministeriums NRW Stellung bezogen wird, die AGA zu novellieren.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat bereits mit Schreiben vom 29. August 2005 deutlich gemacht, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung ein dringender Gesprächsbedarf dahin gesehen wird, dass in Anbetracht der europäischen Vorgaben für die Abwasserbeseitigung für das Land Nordrhein-Westfalen eine klare Linie gefunden werden muss. Hierzu gehört nicht nur die Umsetzung der EU-Richtlinie Kommunales Abwasser in der Kommunalabwasserverordnung NRW, sondern auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
Wir haben in der Vergangenheit deutlich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien nur 1 : 1 in nordrhein-westfälisches Landeswasserrecht erfolgen kann, zumal die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen 15 Jahren, nicht zuletzt durch die Umsetzung der dritten Reinigungsstufe im Bereich der Kläranlagen, über die Abwassergebühren stetig in zunehmendem Maße finanziell belastet worden sind. Erst in den vergangenen fünf Jahren hat sich eine Verstetigung bei der Höhe der Abwassergebühr eingestellt. Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass es jetzt durch eine anscheinend beabsichtigte Änderung des Runderlasses des Umweltministeriums NRW vom 14. Mai 1991 (Allgemeine Güteanforderung für Fließgewässer AGA - ) nicht darum gehen kann, sozusagen durch die Hintertür wieder die Standards zu verschärfen und eine Art vierte Reinigungsstufe einzuführen, was erneut dazu führt, dass die Kosten in der Abwasserbeseitigung nach oben getrieben werden und in der Folge hierzu die Abwassergebühren weiter ansteigen.
In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass der im Jahr 2004 überarbeitete Runderlass des Umweltministeriums NRW zu den Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren (MinBl. NRW 2004, S. 583 ff.) in der Verwaltungspraxis zwischenzeitlich Stilblüten hervorbringt, die aus Kostengesichtspunkten keine Zustimmung finden können. Hierzu gehört in einem Beispielsfall, dass die Vorklärung von Niederschlagswasser gegenüber einer Mitgliedsstadt vor der Einleitung in einen sog. Vorfluter eingefordert wird, obwohl das Niederschlagswasser aus dem Entwässerungsgebiet lediglich zu 10 % aus Straßenoberflächenwasser und zu 90 % aus Dachflächenwasser eines Wohngebietes besteht. Auch insoweit bedarf es einer grundlegenden Erörterung über die künftigen Leitlinien der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.
Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn alsbald ein Fachgespräch in dieser Angelegenheit durchgeführt werden könnte und verbleiben
Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II/2 24-30 qu/g