Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 360/2012 vom 01.06.2012

Novelle zur Kraft-Wärme-Kopplung

Die Bundestag hat am 24.05.2012 die Novelle des KWK-Gesetzes beschlossen. Der StGB NRW wertet die Erhöhung des Zuschlags um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für neue und modernisierte KWK-Anlagen als wichtigen Impuls für den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung. Auch die Entscheidung, ab 2013 für alle vom Emissionshandel betroffenen Anlagen einen Zuschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu gewähren, wird begrüßt. Der neue Zuschuss bewegt sich je nach Leistungskategorie der Anlagen zwischen 1,8 und 5,41 Cent. Die mit der Verabschiedung des KWK-Gesetzes verbundene verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist für den Klimaschutz und aus energiewirtschaftlichen Gründen notwendig. Er ist ein wichtiger Baustein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die jetzt im KWK-Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags bleibt zwar hinter den Empfehlungen des VKU und der kommunalen Spitzenverbände zurück, ist aber dennoch als Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen bei der Modernisierung und dem Neubau von KWK-Anlagen zu werten.

Die Novelle des KWK-Gesetzes beinhaltet darüber hinaus notwendige Anreize, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen durch den Bau von Wärme- und Kältespeichern zu flexibilisieren. Sie sorgt zudem für sinnvolle Vereinfachungen im Bereich der Förderung von Wärmenetzen.

Dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität bestehen aus KWK-Anlagen. Durch den Einsatz der hocheffizienten KWK in der Kommunalwirtschaft konnten die nationalen CO2-Emissionen 2010 um 11,1 Millionen Tonnen gesenkt werden.

Az.: II gr-ko

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