Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 717/2003 vom 15.09.2003

Novelle Urheberrechtsgesetz 2003

Am 13.09.2003 traten diverse Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft, die vornehmlich das bisherige Kopierrecht von Datenträgern beschränken sollen.
 
Zwar besteht weiterhin nach § 69a UrhG ein Recht, Sicherheitskopien von Computerprogrammen anzufertigen. Auch dürfen diese nach § 69a V UrhG durch Umgehen eines etwaigen Kopierschutzes gefertigt werden. Die entsprechende Kopiersoftware kann jedoch regelmäßig auch andere kopiergeschützte Datenträger mit z.B. Musik kopieren. Sind diese Medien kopiergeschützt, so dürfen sie nach § 95a I UrhG n.F. nicht mehr kopiert werden und auch die Programme, die dies ermöglichen, sind bis auf den Kauf und den nicht-gewerblichen Besitz seit dem 13.09.2003 nach § 95a III UrhG in Deutschland (strafrechtlich) verboten. Damit wird es technisch schwierig, Sicherheitskopien anzulegen.
 
Weiterhin dürfen für den privaten Gebrauch noch immer Medien kopiert werden, bei einem etwaigen Kopierschutz gelten aber hier die gleichen Einschränkungen: die Umgehung des Kopierschutzes ist untersagt. Rechtlich ungeklärt ist jedoch, ob auch eine Analog-Kopie verboten ist. Bei einer Analog-Kopie wird nicht der Inhalt direkt kopiert, sondern z.B. eine CD abgespielt und der Ausgang abgegriffen und aufgezeichnet.
 
Verstößt der Verkäufer gegen die Kennzeichnungspflicht einer Kopierschutzmaßnahme (§ 95d II UrhG), so dürfte ein zu Gewährleistungsansprüchen führender Mangel der Sache beim Kauf des Datenträgers vorliegen.
 
Außerdem wurde klar gestellt, dass Privatkopien von Offline-Medien und auch durch Herunterladen von Dateien, die sich im Internet befinden, nur dann zulässig sind, wenn die Vorlage nicht "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde. Rechtsprechung zu den sogenannten Tauschbörsen im Internet steht in Deutschland jedoch noch aus.
 
Das neue UrhG findet sich in konsolidierter Fassung und als Auszug aus dem Bundesgesetzblatt im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen und Service / Fachgebiete / Datenverarbeitung und Internet / Gesetze / Urheberrecht.

Az.: G/3 800-00

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