Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 30/2017 vom 05.12.2016

Novelle Landesgleichstellungsgesetz vom NRW-Landtag beschlossen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 30.11.2016 das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts unverändert zum ersten Gesetzentwurf beschlossen. Ziele des Gesetzes sind eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen sowie eine geschlechtergerechtere Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand. 

Das Gesetz ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebotes unter Fachinfo und Service im Bereich Recht und Verfassung/Gleichstellung abzurufen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden die StGB NRW-Mitgliedskommunen umfassend über die Änderungen informiert.

Az.: 12.0.2-001/001

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