Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 367/1998 vom 05.07.1998

Novelle Landesabfallgesetz im Landtag

Am 09.06.1998 hat die Landesregierung den Entwurf zum Landesabfallgesetz (LAbfG) verabschiedet. Bereits am 18. Juni 1998 ist die erste Lesung des Entwurfes zur Änderung des LAbfG im Landtag erfolgt (Landtags-Drs. 12/3143). Vor diesem Hintergrund besteht die begründete Hoffnung, daß der Forderung der Geschäftsstelle nachgekommen wird, das neue LAbfG spätestens zum 01.01.1999 in Kraft zu setzen, damit insbesondere für die Abfallgebührenkalkulation in bezug auf das Jahr 1999 eine klare Rechtslage geschaffen wird.

In dem im Landtag eingebrachten Regierungsentwurf ist auch die von der Geschäftsstelle geforderte gesetzliche Klarstellung enthalten, daß mehrere Abfallentsorgungsteilleistungen über eine sog. Einheits-Abfallgebühr abgerechnet werden können und auch eine anteilige Finanzierung einzelner mit einer Sondergebühr belegten Abfallentsorgungsteilleistungen über eine Einheitsgebühr zur Sicherung einer geordneten Abfallentsorgung zulässig ist.

Der Regierungsentwurf regelt auch (anders als der bisherige Entwurf des Umweltministeriums) ausdrücklich, daß eine mehrjährige Gebührenkalkulation zulässig ist. Art. 2 des Entwurfs läßt durch Änderung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) einen Gebühren-Kalkulationszeitraum bis zu 3 Jahren zu, mit der Folge, daß Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind. Bislang mußten Kosten unter deckungen vom allgemeinen Haushalt der Kommunen getragen werden. Diese dringend nötige Änderung des Entwurfs wurde auf intensives Betreiben der Geschäftsstelle erreicht. Dadurch, daß diese Neuregelung – richtigerweise - im KAG (nicht bloß im LabfG) geplant ist, wird die mehrjährige Kalkulation auch für die anderen Kommunalgebühren zulässig (z.B. Abwasser), falls der Entwurf Gesetz wird.

Die Geschäftsstelle wird über den Inhalt des Entwurfes im einzelnen berichten, sobald dieser als Landtags-Drucksache erschienen ist.

Az.: II/2 31-06 qu/g

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