Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 249/2015 vom 27.04.2015

Novelle des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht große Übereinstimmungen zwischen der Positionierung vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag sowie den Verbänden VKU, BDEW und AGFW auf der einen Seite und den Reformüberlegungen des Ministeriums zur Novellierung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf der anderen Seite. Dies geht aus einem Antwortschreiben von Staatsekretär Rainer Baake an die Präsidenten der Verbände hervor.

In einem gemeinsamen Schreiben der Präsidenten hatten sich die vorgenannten Verbände zuvor gemeinsam an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt und auf die Bedeutung KWK für eine effiziente und klimafreundliche Stromversorgung hingewiesen, die insbesondere für die Städte und Stadtwerke, aber auch in kleineren Gemeinden bei der Umsetzung von Energie- und Klimakonzepten eine wesentliche Rolle spielt (StGB NRW-Mitteilung 184/2015 vom 23.03.2015).

In dem Antwortschreiben macht Staatssekretär Baake unter Verweis auf das aktuell vorgelegte Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur KWK-Novelle deutlich, dass die Reform der KWK-Förderung sich in die weiteren Maßnahmen zur Energiewende einfügen muss, namentlich dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem neuen Strommarktdesign. Baake stellt aber auch eine vorübergehende Unterstützung der KWK-Anlagen in Aussicht, die ohne weitere Förderung von Stilllegung bedroht wären, sowie eine Anhebung des KWK-Förder-deckels auf rund 1 Mrd. Euro.

Das Antwortschreiben des BMWi wird im Folgenden wiedergegeben: "Vielen Dank für Ihr Schreiben zur anstehenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Aus meiner Sicht decken sich die von uns verfolgten Ansätze in hohem Maße mit den von Ihnen formulierten Überlegungen. Die Weiterentwicklung der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung ist auch für die Bundesregierung ein überaus wichtiges Anliegen. Dabei ist es uns wichtig, dass wir mit der anstehenden Novellierung sowohl Perspektiven für KWK aufzeigen als auch die Kohärenz des KWK-Ausbaus mit anderen Zielen der Energiewende sicherstellen. Selbstverständlich müssen wir auch Kostenaspekte im Auge behalten.

Wie Sie wissen, haben wir inzwischen erste Eckpunkte für eine Novellierung des KWKG vorgelegt (veröffentlicht unter www.bmwi.de ). Die von uns entwickelten Ansätze legen einen Schwerpunkt auf die Sicherung von bestehenden KWK-Anlagen, die ohne weitere Maßnahmen von der Stilllegung bedroht wären. Auf diese Weise erhalten wir eine besonders CO2-arme Form der Stromerzeugung und tragen somit zur Erreichung der CO2-Einsparziele bei. Die betreffenden KWK-Anlagen sollen nur während einer Übergangszeit unterstützt werden, bis die von uns gleichzeitig vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung des Strommarktes greifen.

Wir haben darüber hinaus vorgeschlagen, das KWK-Ausbauziel zukünftig auf die Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken zu beziehen. Hierdurch wird die Passfähigkeit des KWK-Ausbaus zu anderen Zielen wie insbesondere dem Ausbau erneuerbarer Energien gewährleistet. Weiterhin wollen wir neue Anlagen mit verbesserten Konditionen unterstützen, um Perspektiven für einen weiteren KWK-Zubau zu setzen. Hiervon können insbesondere Vorhaben profitieren, die sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Umsetzungsstadium befinden.

Schließlich planen wir auch Verbesserungen für die Unterstützung von Wärmenetzen und -speichern, welche die Grundlage für eine effiziente und sozialverträgliche Wärmeversorgung in Ballungsräumen sowie für einen flexiblen Anlagenbetrieb bieten. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Kosten der KWKG-Umlage auf rund 1 Mrd. Euro ansteigen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Belastungen für Endkunden sind auf ein vertretbares Ausmaß begrenzt.

Die Entscheidungen zur Weiterentwicklung des KWKG werden im Gesamtkontext der Strommarktdiskussion getroffen. Das aus Gründen der Rechtssicherheit angestrebte EU-beihilferechtliche Notifizierungsverfahren werden wir parallel zum Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Ich würde mich freuen, wenn Sie und die von Ihnen vertretenen Kommunen bzw. Unternehmen sich auch weiter in die anstehenden politischen Debatten zur Novellierung des KWKG einbringen."

Az.: II/3 811-00/8

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