Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 544/2004 vom 22.07.2004

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien bereits am 02. April 2004 in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, hat der Vermittlungsausschuss nach Anrufung durch den Bundesrat am 17. Juni 2004 einige Änderungen beschlossen (BT - Drcks. 15/3 385).

Geändert wurden in einzelnen Punkten die Regelungen zur Vergütung von Windenergie (§ 10), die Härtefallregelung (§ 16) und die Übergangsbestimmungen (§ 21). Nähere Informationen zu den Einzelheiten der Änderungen findet man in der oben zitierten BT-Drcks., unter www.bundestag.de

Nachdem der Bundestag dem Beschluss des Vermittlungsausschusses bereits zugestimmt hat, ist mit dem In-Kraft-Treten voraussichtlich Anfang August 2004 zu rechnen.

Az.: IV/3 811-16

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