Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 396/2011 vom 22.08.2011

Novelle der Vergabeverordnung

In ihrem Energiekonzept „Der Weg zur Energie der Zukunft — sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ hatte die Bundesregierung angekündigt, dass für die öffentliche Beschaffung hohe Energieeffizienzkriterien als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich verbindlich verankert werden sollen. Dieses Ziel setzt die Bundesregierung nunmehr mit der vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung-VgV) um.

Sofern energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen Gegenstand einer Lieferleistung oder wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß § 4 VgV sind, soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und — soweit vorhanden — die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchs-kennzeichungsverordnung gefordert werden. Dazu sollen in der Leistungsbeschreibung oder an anderer geeigneter Stelle der Vergabeunterlagen vom Bieter konkrete Angaben zum Energieverbrauch gefordert werden, sofern sich die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen im zulässigen Energieverbrauch nicht nur geringfügig unterscheiden. In geeigneten Fällen soll eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit gefordert werden. Die im Rahmen der eingereichten Angebote zu ermittelnde Energieeffizienz ist als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen.

§ 6 VgV wird für die Vergabe von Bauleistungen entsprechend geändert.

Die vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung wird nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin im August oder September 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und danach in Kraft treten.

 

Az.: II gr-ko

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