Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 745/2013 vom 22.10.2013

Novelle der Energieeinsparverordnung

Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Auflagen zugestimmt (BR-Drs. 113/13 (B)). Das Bundeskabinett hat diese Novelle am 16.10.2013 beschlossen. Damit werden die Energieeffizienzstandards für Neubauten angehoben und die Transparenzanforderungen bezüglich des Energiebedarfs von Gebäuden erhöht.

Mehr Transparenz in Immobilienanzeigen und Energieausweisen

Ziel ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Kernelement der geplanten Neuregelung ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 01.01.2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucher gestärkt.

Weiter sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht wie moderne, der gefragten Heizleistung entsprechend, anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Nach der neuen Energieeinsparverordnung sollen die Energieausweise hinsichtlich des Gebäudeenergiebedarfs transparenter werden. Der Bundesrat betont, dass er die vorgelegte Verordnung trotz Zustimmung in wesentlichen Punkten für unzureichend hält. So leide durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften - Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Daher seien erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich erforderlich. Außerdem fordert der Bundesrat, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die neuen Vorgaben der EnEV treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft. Dies wird voraussichtlich im Frühsommer 2014 der Fall sein.

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht sind grundsätzlich die mit der EnEV-Novelle verfolgten Ziele zu begrüßen. Im Interesse des Klimaschutzes und der Energieeinsparung ist eine Verbesserung der Energieeffizienz notwendig, die vorgesehenen Bestimmungen sind aber zielgerichteter weiterzuentwickeln beziehungsweise im Sinne der Forderung des Bundesrats zu vereinheitlichen, um ein höheres Maß an Transparenz und Effektivität zu erreichen. Um weitere Energieeinsparungspotenziale auszuschöpfen, muss die EnEV ferner durch Anreizsysteme und Energieberatungsstrukturen für die Gebäudeeigentümer und Nutzer ergänzt werden. Die kommunalen Mehrkosten, etwa bei der praktischen Umsetzung des Energieausweises, bedürfen zudem eines Ausgleichs durch Bund und Länder. Zudem bedarf die energetische Sanierung des Gebäudebestandes über eine steuerliche Förderung hinaus einer direkten finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund. Erforderlich ist nach Auffassung von Experten eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf mindestens 5 Milliarden Euro jährlich. Des Weiteren sollte ein eigenes Kommunalprogramm zur Gebäudesanierung (in Anlehnung an das Konjunkturpaket II) erwogen werden.

Az.: II/3 811-00/8

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search