Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 360/2018 vom 05.06.2018

Notifizierungspflicht für Bauleitpläne

Im Zusammenhang mit einer drohenden EU-Notifizierungspflicht kommunaler Bauleitpläne (siehe StGB NRW-Mitteilung 269/2018 vom 19.04.2018) hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund auch Abgeordnete des EU-Parlaments um Unterstützung für eine von den Kommunen geforderte Ausnahme für kommunale Bebauungspläne aus dem Anwendungsbereich der Notifizierungsrichtlinie gebeten. Wegen der bereits laufenden Trilogverhandlungen wurde auch der dort eingebundene EVP-Koordinator im Binnenmarktausschuss, der südbadische MdEP-Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab, angeschrieben.

Dieser weist nunmehr darauf hin, dass mit der Entscheidung des EuGH im „Visser“-Urteil von Anfang diesen Jahres festgelegt wurde, dass auch Bebauungspläne in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen können. Im Rahmen der Notifizierungsrichtlinie, die derzeit im Rahmen der Trilogverhandlungen zwischen Parlament und Rat finalisiert wird, sei dies problembehaftet. Der Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie knüpfe an den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie an. Demnach müssten künftig auch Bebauungspläne bei der Kommission notifiziert werden. Der bürokratische Aufwand der durch diese verpflichtende Notifizierung für Bebauungspläne entstehen würde, bedeute für die Städte und Gemeinden eine immense Belastung.

Der EVP-Koordinator teilt daher die Auffassung der Kommunen und hat sich in seiner Funktion im Binnenmarktausschuss bereits in diesem Sinne in die Trilogverhandlungen eingeschaltet. Sowohl der EVP-Schattenberichterstatter als auch der Berichterstatter der S&D Fraktion für dieses Dossier stünden einer Ausnahme von Bebauungsplänen von der Notifizierungspflicht positiv gegenüber. Auch habe es im Rat bereits entsprechende Diskussionen gegeben. Demnach stünden die Chancen nicht schlecht, dass sich die Beteiligten in den Trilogverhandlungen letztlich auf eine Ausnahme von Bebauungsplänen aus dem Anwendungsbereich der Notifizierungsrichtlinie einigen könnten und diese Position am Ende sowohl im Rat, wie auch im Parlament mehrheitsfähig sein dürfte.

Az.: 20.1.1.8-018/001

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