Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 385/1997 vom 05.08.1997

Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst

Das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites GKV-Neuordnungsgesetz) wurde im Bundesgesetzblatt I Nr. 42, S. 1520 ff. bekanntgemacht. § 75 Abs. 1 Satz 2 des SGB V hat die bereits in den Mitteilungen Nr. 11 vom 05.06.1997 enthaltene Fassung erhalten. Sie lautet:

"Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt".

Die gesetzliche Regelung, die zum 01.07.1997 in Kraft getreten ist, hat zur Folge, daß aufgrund der §§ 6, 2 und 12 Rettungsdienstgesetz NW die Durchführung der Aufgabe der notärztlichen Versorgung den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes obliegt. Die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Übergangsvereinbarung ist somit obsolet. Die sich aus dem Rettungsgesetz NW ergebende Rechtslage ist wiederhergestellt.

Az.: I 144-52-1

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