Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 585/2020 vom 28.07.2020

Nitratbericht 2020 veröffentlicht

Der Zustand des Grundwassers in Deutschland hat sich leicht verbessert. Die Anzahl der Messstellen, bei denen der EU-weite Nitrat-Grenzwert im Grundwasser überschritten wird, ist seit 2016 leicht gesunken. Die hohe Konzentration von Pflanzennährstoffen in den Küsten- und Meeresgewässern von Nord- und Ostsee sind aber noch zu hoch. Das zeigen Daten des aktuellen Nitratberichtes 2020, den das Bundesumwelt- und Landwirtschaftsministerium alle vier Jahre erstellen.

Der Grenzwert der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat wird an einem Viertel der Messstellen weiterhin nicht eingehalten. Die neue Düngeverordnung, die mit einer passgenauen Ausweisung belasteter Gebiete und mehr Verursachergerechtigkeit einhergeht, wird zu weniger Nitratbelastung führen.

Grundwasser: An 26,7 Prozent der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes lagen die Nitrat-Konzentrationen zwischen 2016 und 2018 im Mittel über dem EU-Nitratgrenzwert von 50 mg/l. Im vorherigen Berichtszeitraum (2012 bis 2015) betrug dieser Anteil noch 28,2 Prozent, so dass im Vergleich eine leichte Verbesserung festzustellen ist. Speziell bei den sehr hoch belasteten Grundwassermessstellen verringerten sich die Nitratkonzentrationen teilweise. Trotz Überschreitung der Grenzwerte an rund einem Viertel der Messstellen, zeigt sich aber insgesamt eine positive Entwicklung der Nitratkonzentrationen, da es mehr Messstellen mit abnehmenden Trend der Konzentrationen gibt als Messstellen, an denen die Konzentrationen zunehmen.

Fließgewässer und Seen: An der Mehrzahl der Messstellen für die Fließgewässer und Seen gingen die Nitratkonzentrationen in den Jahren 2016 bis 2018 – im Vergleich zum ersten Erhebungszeitraum 1991 bis 1994 – zurück. Die Phosphorkonzentrationen an allen Seen und Fließgewässermessstellen bleiben nahezu konstant. Hier stiegen die Konzentrationen nur minimal an. Allerdings lassen sich bereichsweise nach wie vor Eutrophierungserscheinungen in einigen Oberflächengewässern beobachten – also Nährstoffüberangebot und infolgedessen ein unkontrolliertes Algen- und Pflanzenwachstum vor allem in den Sommermonaten. Das geht vor allem auf zu hohe Phosphorkonzentrationen zurück. Betrachtet man das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie von 50 mg/l Nitrat so wird dieses an allen untersuchten Fließgewässermessstellen eingehalten.

Küsten- und Meeresgewässer: Die Küsten- und Meeresgewässer unterliegen trotz reduzierter Nährstoffeinträge einer hohen Eutrophierungsbelastung: Die Nitratkonzentrationen sind küstennah am höchsten und nehmen zur offenen See hin ab, da die Einträge vom Land aus erfolgen und zur See hin verdünnt werden. Die Bewertung der Messwerte der deutschen Küsten- und Meeresgewässer in Nord- und Ostsee erfolgt im Nitratbericht nach der EU-Nitratrichtlinie sowie der aussagekräftigeren EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

Gesamtbewertung: Grundwasser hat ein langes „Gedächtnis“ für Belastungen, es fließt langsam und reagiert träge auf Änderungen der Stoffeinträge. Verbesserungen der Grundwasserqualität wirken sich erst später entlastend auf die Qualität der Oberflächengewässer und schließlich auch der Küsten- und Meeresgewässer aus. Anhand der vorliegenden Messergebnisse (Datenbasis 2016-2018) lässt sich daher noch nichts über die Wirkungen der Novellierung der Düngeverordnung 2017 und die Änderung 2020 aussagen. Da an einigen hochbelasteten Grundwassermessstellen ein leichter Rückgang der Nitratmengen besteht, ist davon auszugehen, dass sich mit der am 01.05.2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung die Situation zukünftig deutlicher verbessern dürfte. Mit der Novelle wurde ein effektives Instrument geschaffen, gezielt und verursachergerecht zu agieren.

Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 29.06 2020, mit der die Anlage dauerbegrünter Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite ab einer Hangneigung von 5 Prozent verpflichtend vorgeschrieben wird, wird darüber hinaus zu einer Minderung der erosionsbedingten Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer führen.

Um in kürzeren Zeiten die Wirkung der neuen Düngeverordnung bewerten zu können, wird deshalb ein zusätzliches Monitoringsystem eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2021 vorliegen. Insgesamt zeigt sich, dass die Änderungen der Düngeverordnung notwendig waren, um unser Grundwasser langfristig zu schützen und die Belastung der Nord- und Ostsee zu reduzieren.

Mit der Änderung der Düngeverordnung wird auch das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete vereinheitlicht. Bisher sind die Länder unterschiedlich vorgegangen, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung führte. Die Kriterien für die Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt, der gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Parallel dazu findet die Anhörung der Länder und Verbände statt.

Im Fokus dieser Regeln sollen qualitative Verbesserungen bei den Grundwassermessstellen durch Mindestanforderungen und die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen (Vorschlag bisher eine Messstelle pro 50 Quadratkilometer) stehen. Bei der Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete sollen neben dem Nitratgehalt im Grundwasser auch die Emissionen aus der Landwirtschaft und die Bodenart zu berücksichtigen sein.

Weitere Informationen

Nach Artikel 10 der Nitratrichtlinie ist der Europäischen Kommission regelmäßig alle vier Jahre über die Umsetzung der Richtlinie zu berichten, insbesondere über die Ergebnisse der Gewässerüberwachung und über die voraussichtliche Entwicklung der Gewässerbeschaffenheit zu berichten.

Link zum Nitratbericht: www.bmu.de/ME9131

 

Az.: 24.0.10-003/002 gr

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