Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 439/2015 vom 10.08.2015

Niedersächsische Landeskartellbehörde zur Konzessionsvergabe

Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat ihren Leitfaden „Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG“ aktualisiert. Das Hinweispapier dient der Anwendung und Auslegung des § 46 Energiewirtschaftsgesetzes für bevorstehende, laufende und abgeschlossene Konzessionsvergabeverfahren im Bereich der Strom- und Gasnetze. Damit soll vor dem Hintergrund der lückenhaft gesetzlichen Regelungen sowie zahlreicher Behörden- und Gerichtsentscheidungen, die sich mit deren Auslegung auseinandergesetzt haben, mehr Rechtssicherheit für Kommunen und kommunale Unternehmen geschaffen und Kartell- und Wettbewerbsrechtsverstöße vermieden werden (vgl. auch Schnellbrief Nr. 91 vom 03.06.2015 "Neuer Leitfaden zur Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze des Bundeskartellamtes").

Der Leitfaden beinhaltet Ausführungen und Hinweise zur Anwendung der für die Konzessionsvergabe im Strom- und Gasbereich einschlägigen Vorschriften des § 46 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er ist rechtlich unverbindlich und soll als Orientierungshilfe und Arbeitserleichterung für die mit der Durchführung von Konzessionsverfahren befassten Gemeinden dienen. Darin berücksichtigt wird die aktuelle Rechts- und Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- und Oberverwaltungsgerichte sowie der Bundeskartellbehörde zu den Anforderungen an die gemeindliche Konzessionsvergabe.

Das Hinweispapier unterteilt sich in vier Abschnitte. Im ersten werden grundsätzliche Ausführungen zur Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen gemacht. Im zweiten werden die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an das Konzessionsvergabeverfahren dargestellt. Hierfür hat die Behörde einen Ablaufplan für ein Verfahren vom Auslaufen bis zum Abschluss eines Konzessionsvertrages vorgesehen. Im dritten Abschnitt führt die Behörde vertiefende Hinweise zu ausgewählten Punkten, wie die Datenherausgabe, Beteiligungsmodelle, Auswahlkriterien, Nebenleistungen und Fehlerfolgen und Rechtschutz auf und ergänzt hierzu die entsprechende Rechtsprechung und ihre persönliche Rechtsauffassung zu den einzelnen Punkten. Im letzten Abschnitt werden diverse Vertragsmuster für eine Bekanntmachung, einen Kriterienkatalog und Bausteine für den Inhalt eines Konzessionsvertrages sowie ein Anschreiben für die Datenherausgabe des bisherigen Netzinhabers beigefügt.

Der neue Leitfaden „Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG“ ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Konzessionsverträge abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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