Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 263/1999 vom 20.04.1999

Neustrukturierung des Angebotes an öffentlichen Telefonzellen - Pilotversuch

Die Deutsche Telekom AG startet in den nächsten Wochen in Abstimmung mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände einen Pilotversuch zur Neustrukturierung des Angebotes an öffentlichen Telefonzellen. Hintergrund ist der Versorgungsgrad mit Telefonanschlüssen und die dynamische Entwicklung der Mobilkommunikation in Deutschland, die einen erheblichen Bedarfs- und Verkehrsrückgang im Bereich der "öffentlichen Telekommunikation" bewirken. Diese Entwicklung wird durch die in Bewegung geratenen Telefontarife noch verstärkt. Um dieser Veränderung der Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und eine Anpassung an die tatsächlichen Marktverhältnisse zu erreichen, hat die Telekom AG ein Gesamtkonzept entwickelt, das in Absprache mit der Regulierungsbehörde und den kommunalen Spitzenverbänden zunächst in einem Pilotversuch ausgetestet werden soll. Dabei sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die Grundlage für die Erstellung neuer Bedarfskriterien sind, nach denen dann der infrastruktruelle Versorgungsauftrag zukünftig ausgerichtet wird.

Einer der wesentlichen Gesichtspunkte im Rahmen einer Neukonzeption ist darauf gerichtet, das Angebot an öffentlichen Telefonstellen auch in Standortbereichen mit extrem geringer Nutzungshäufigkeit aufrechtzuerhalten. Dazu hat die Telekom nachfolgende Vorschläge für eine Pilotierung vorgesehen:

  1. Die Telekom wird ein kostengünstigeres Endgerät erproben, das den gebührenfreien Notruf sowie die Telefoniemöglichkeit bietet und den Rentabilitätsanforderungen an Standorten geringer Nachfrage Rechnung trägt.
  2. Die Telekom wird an Standorten, an denen ein Bedarf für eine öffentliche Telefonstelle nicht mehr gegeben ist, wohl aber die bisher zusätzlich gebotene gebührenfreie Notrufmöglichkeit aufrechterhalten bleiben soll, diese im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten als Notrufsäule oder Notruftelefon bereithalten, wenn dies aus der Sicht der Kommune und/oder des Rettungsträgers unverzichtbar erscheint.
  3. Die Telekom wird ihren Kunden, die ein allgemein zugängliches Telefon betreiben - wie beispielsweise Tankstellen-; Gaststättenbetreibern, o.ä. - günstigere Konditionen einräumen, wenn der Standort mit entsprechender Kennzeichnung die Funktion eines öffentlichen Telefons übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine der Bedarfsentwicklung folgende notwendige Standortreduzierung einer öffentlichen Telefonzelle durch eine Mehrung von Standorten in stärker frequentierten Bereichen mit entsprechender Nachfrage auszugleichen.

Die Durchführung des Testbetriebes soll - beginnend im Frühjahr 1999 - in 3 Phasen über ein Jahr erfolgen und von einem qualifizierten Marktforschungsinstitut begleitet und ausgewertet werden.

Der Pilotversuch soll breitflächig angelegt und nicht auf eine bestimmte Region begrenzt werden; vielmehr sollen Testgebiete überall in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen exemplarisch ausgewählt werden. Die Unterstützung von seiten der Kommunalverwaltungen sowohl bei der Standortwahl wie auch bei den begleitenden Maßnahmen während der Testphase ist für die erfolgreiche Durchführung des Pilotversuches von großer Bedeutung.

Nach Abschluß des Pilotversuches und einer Auswertung der Ergebnisse wird die Telekom in Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde und den kommunalen Spitzenverbänden Standortkriterien und Standardkriterien für eine zukünftige Versorgung mit öffentlichen Telefonstellen entsprechend dem gesetzlichen Infrastrukturauftrag entwickeln und festlegen.

Besonders ist noch darauf hinzuweisen, daß die Deutsche Telekom AG für die Zeit der Durchführung der Pilotphase zugesichert hat, auch extrem unwirtschaftliche Standorte nur im Konsens mit den örtlichen Kommunalverwaltungen abzubauen.

Az.: III/2 460-09

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